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#1 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Sebastian
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 317
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Gilt das nur für Neuzulassungen oder generell?
Die RTK4 darf man ja auch noch auf alte FZ schrauben. Oder muss man jetzt alle FZ umrüsten? |
Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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#2 |
![]() Silber-Mitglied Name: Maximilian
Registriert seit: 13.06.2009
Ort: Heidelberg
Beiträge: 1.953
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#3 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Matthias
Registriert seit: 22.03.2009
Beiträge: 2.546
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Da bin ich überfragt. Aber wie gesagt, ich hatte da was im Hinterkopf von unserem Diethelm. Mal eben schnell die Suche bemüht:
Ein wie immer ordentlich ausformulierter Post Der aus diesem Thread stammt. Vllt. steht in dem Link vom Diet ja das drin, was du wissen möchtest. (Hier spare ich mir den Vermerk auf die Suchfunktion einfach mal, da man sich bei dem Schlüsselwort "Lärm" totgesucht hätte. Muss man schon wissen, dass es vom Diet war.) Wow... was es nicht alles für Straftaten gibt. § 16 LärmVibrationsArbSchV Artikel 6 Zitat:
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"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
Geändert von GinTonic (13.11.2010 um 00:00 Uhr). |
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