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#1 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 03.10.2006
Beiträge: 1.500
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Eine weitere Frage an die Spezalisten !
Wenn ich im M4 Programmer einen Sondertext programmiere (sprich die gewünschten LED's selbst anwähle), wie wird der Text dann im BT dargestellt ? Als dieses "¶"-Zeichen oder kann man den manuell selbst betiteln, dass das BT dort dann beispielsweise "ÖLSPUR" anzeigt ? DANKE ! ![]() (nebenbei: was kostet das Programmier-Interface und hat jemand eines zum Verkauf ?) |
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Sebastian
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 317
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Wenn es noch interessiert.... NEIN, Sonderzeichen werden nicht angezeigt.
Gehöre jetzt auch zu denen, die programmieren können ![]() Aber mal eine ganz andere Frage: Du hast die LI in Deinem Privatfahrzeug? Wie sieht die Verwendung denn rechtlich aus. Wäre auch für die Feuerwehren interessant, da ich die Verwendung nur bei der Polizei kenne. MfG, Sebastian |
Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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Ganz einfach:
§49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. [...] und: §52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Polizei dürfen nach vorn und hinten wirkende Signalgeber für rote und gelbe Lichtschrift haben. Anstelle der Signalgeber dürfen auch fluoreszierende oder retroreflektierende Folien verwendet werden. Also sind Infogeber an Privatfahrzeugen bzw. Kraftfahrzeugen außerhalb des Polizeivollzugsdienstes nicht zulässig. Soweit die Theorie. |
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#4 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Sebastian
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: nähe Bremen
Beiträge: 317
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Ja eben, so war mir auch.
Ist eben die Frage, wie es auch bei den ganzen LKW- Schildern aussieht ![]() Bei Feuerwehrs fände ich es allerdings durchaus sinnvoll. |
Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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#5 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
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LKW sind ein Thema für sich, darüber brauchen wir garnicht diskutieren.
![]() LED-Matrixanzeigen haben ihren Ursprung bei der Polizei - zum Anhalten von Fahrzeugen. Nur aus diesem Grund findet sich der Passus in der StVZO und darum sind auch keine anderen Fahrzeuge benannt. Wenn jetzt der Bedarf bei anderen Organisationen besteht, so müssen sich die entsprechenden Interessenverbände für entsprechende Änderungen der gesetzlichen Vorgaben einsetzen, was natürlich Jahre, bzw. Jahrzehnte dauert. Das beginnt aber eigentlich schon bei dem Dilemma, daß die Feuerwehr den Verkehr nicht regeln darf (was manchmal auch ganz gut ist). Schon hier gehen die bisherigen Regelungen deutlich an der Praxis vorbei. Und wenn die Feuerwehr ihre Fahrzeuge z.B. mit 300mm Warnleuchten ausrüsten will, kommen schwachsinnige Festlegungen wie "Nutzung nur im Stand in Kombination mit der Feststellbremse" zum Tragen. Man müsste m.E. erstmal die wesentlichen Grundlagen klären, bevor einzelne Ausrüstungsgegenstände zur Debatte stehen. |
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#6 |
![]() Gold-Mitglied Name: Wilhelm
Registriert seit: 05.01.2008
Ort: BY, Opf.
Beiträge: 4.511
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Wie sieht es dann eigentlich offiziell mit dem NOTARZT - NOTARZT aus?
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Never change a running system - never run a changed system!
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Kann man so halbwegs den §52 Abs. 5 StVZO legitiemieren:
(5) Krankenkraftwagen (Absatz 3 Nr. 4) dürfen mit einer nur nach vorn wirkenden besonderen Beleuchtungseinrichtung (z.B. Rot-Kreuz-Leuchte) ausgerüstet sein, um den Verwendungszweck des Fahrzeugs kenntlich zu machen. Die Beleuchtungseinrichtung darf keine Scheinwerferwirkung haben. |
Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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