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#1 |
![]() Forum-Mitglied Name: Marvin
Registriert seit: 23.03.2011
Beiträge: 87
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Wie Im Post beschrieben an A3 angeschlosssn
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#2 |
![]() Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.739
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Ich glaube kaum, dass ein MZF einen Fahrtenschreiber hat..... Zumindest hier im Saarland hat kein Feuerwehrfahrzeug einen Fahrtenschreiber.
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#3 |
![]() Forum-Mitglied Name: Marvin
Registriert seit: 23.03.2011
Beiträge: 87
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1. Haben wir weder UDS noch einen Fahrtenschreiber
2. Kann man Wegerecht nur mit Licht und Ton in KKombination in anspruch nehmen und muss dieses bei Beginn der alarmfahrt anmachen und am Einsatzort ausschalten deswegen ist es scheiß egal ob beim drücken der Hupe eine Klangfolge ertönt oder nicht weil lt. Gesetz die Klangfolge generell an sein muss. Von daher ist die Lösung jetzt für alle Kameraden bei uns zufriedenstellend. |
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.657
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ja, genau so ist es...
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#5 | |
![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
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Zitat:
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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#6 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Wilhelm
Registriert seit: 05.01.2008
Ort: BY, Opf.
Beiträge: 4.511
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Zitat:
![]() (*) je nach Einsatzmeldung | |
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Never change a running system - never run a changed system!
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#7 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Zitat:
Rein von der Theorie muss du bei Einsatzübernahme Blaulicht UND Klangfolge einschalten und erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle wieder ausschalten. Wie es in der Realität aussieht ist ja bekannt... | |
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#8 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Marcel
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: Oberthal / SAAR
Beiträge: 13.739
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Zitat:
Dass die Tonfolge hin und wieder mal ausgeschaltet wird, ist bei uns auch so, aber rechtlich muss die Nonstop durchlaufen. | |
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#9 |
![]() Silber-Mitglied Name: Bernd
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: Warendorf in NRW
Beiträge: 1.292
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Das ist, so der Inhalt meiner letzten Schulung, falsch. Es gibt keine Vorschrift die besagt das das Horn dauerhaft durchlaufen muss.
Du darfst das Horn selbstverständlich ausschalten, allerdings kannst du dann keine Wegerechte in Anspruch nehmen, sprich du kannst mit nicht via Horn anordnen freie Bahn zu schaffen. Du hast ja immer noch Sonderrechte, die du theoretisch sogar ohne Blaulicht in Anspruch nehmen kannst. Solange du also keine Wegerechte in Anspruch nimmst, z.B. wenn du auf gerader Strecke ohne Verkehr unterwegs bist, ist es rechtlich absolut in Ordnung das Horn auszuschalten, solange du keinen vor dir überholen musst. In diesem Falle musst du ggf. Wegerecht nach §38 in Anspruch nehmen, wofür das Horn in Kombination mit blauem Blinklicht erforderlich ist. Bevor jetzt die Wellen der Empörung hochschlagen: Sowohl beim Grundlehrgang, als auch beim Maschinisten wurde mir erzählt das es eigentlich dauerhaft an sein muss. Jedoch hatten wir im Rahmen der DL-Maschinisten Ausbildung einen Dozenten der Polizei der bei uns in der FW tätig ist zu Gast, der uns die oben genannten Dinge so bestätigt hat. |
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MfG Bernd
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