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Alt 16.09.2011, 01:15   #1
merapi

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Ob das der 0815 Zöllner "lesen" kann???




Menschen, die langsam fahren, sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten. (Ayrton Senna)
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Alt 16.09.2011, 06:38   #2
pinkybrain123

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Zitat:
Zitat von merapi Beitrag anzeigen
Ob das der 0815 Zöllner "lesen" kann???
Würde mich nicht wundern, wenn die ankommen und sagen: "Dat is ja englisch"..."Da brauchen wir eine Übersetzung vom Notar beglaubigt..."

Naja hoffen tue ich es nicht für dich Dirk, aber ich drücke dir die Daumen das alles klappt.




mfG
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Alt 29.09.2011, 11:15   #3
Dirk

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So diese Antwort kam gerade vom Zoll:


"zwischenzeitlich hat die Bundesnetzagentur mir mitgeteilt, dass die Sirenen
aufgrund der fehlenden Konformitätserklärung und einer Bedienungsanleitung
in deutscher Sprache nicht einfuhrfähig sind.

Sie haben die Möglichkeit, die Ware an den Versender zurück zu schicken, um
Ihr Geld zurück zu erhalten. Dies bitte ich ggf. schriftlich (per E-Mail) zu
beantragen, dann kann die Sendung von hier aus der Deutschen Post AG wieder übergeben werden."

Was ich nicht verstehe die haben von mir eine Bauartgenehmigung mit e4 Nummer erhalten und machen mir da jetzt einen Strick draus.... Die Anleitung wird es auch nie auf deutsch geben... Habe ich so für die PA300 noch nie gesehen... Hat einer eine Adresse von VAMA??
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Alt 29.09.2011, 11:41   #4
Coolio

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Hi, das wir ja langsam sehr interessant. Du must Dich direkt mit der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen.

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/V...vice_node.html

Ich habe im Internet recherchiert und gesehen, dass es einigen anderen Leuten auch so geht mit allen möglichen Geräten. Einem haben sie ein 5V USB Gerät nicht durchgelassen, weil es ja so gefährlich ist.

Langsam bekomme ich das Gefühl, dass es hier einen deutschen Alleingang bei den Zollbehörden/BNA gibt, der nicht so wirklich mit der EU Harmonisierung zusammengeht.

Es wäre wichtig die Sache mal weiter zu verfolgen, weil offenbar jedermann von diesem "Einfuhrstopp" betroffen sein kann. Vor allem dann, wenn das lächerliche CE-Zeichen fehlt. Was nach EU-Recht eine Rolle spielen könnte ist, dass die Verbraucher durch diese Regelung völlig benachteiligt werden, da sie im Zweifel die Kosten für den Versand UND die Ware bezahlen müssen (nicht zurückerstattet bekommen) ohne die Ware zu erhalten. Verbrauchern als Privatpersonen kann grundsätzlich nicht unterstellt werden, dass sie sich umfassend mit Einfuhrbestimmungen auskennen. Daher scheint hier etwas im Argen zu sein. Es fehlt zumindest die Aufklärung des Gesetzgebers (wenn das denn so alles seine Richtigkeit hätte) gegenüber dem Verbraucher. Zumindest steht die Frage nach einem Schadenersatz im Raum. Aber da redet man lieber mit EU-Behörden drüber.

Bitte rufe bei der BNA an (Link) und schildere den Sachverhalt. Frage, auf welche Bestimmungsgrundlage diese Entscheidung, wie sie Dir vorgetragen wurde, zutreffend ist. Wichtig: Frage, wo Beschwerde gegen diese Entscheidung (schriftlich) eingereicht werden kann. Kläre, ob Deine Beschwerde aufschiebende Wirkung hat (damit die das Zeug nicht einfach vom Zoll zurückschicken oder vernichten lassen). Und schließlich: Frage, wer die übergeordnete Stelle für die Behörde in Deutschland ist (Ministerium?) und unter welches Ressort es in der EU fällt. Eine Beschwerde bei der EU kann wunder wirken.

Und: Immer schön aufschreiben:

Wer hat mit mir gesprochen?
Was haben wir besprochen?
Wo ist das passiert?
Wann ist es gewesen?

Ich bin gespannt!
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Alt 29.09.2011, 11:52   #5
Dirk

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Hey Coolio,
habe jetzt nochmal die EU Bauartgenehmigung zugemailt das wird dann nochmal vom Zoll an die Bundesnetzagentur weitergeleitet (ist offensichtlich noch nicht geschehen). Die melden sich nochmal vom Zoll wenn die entsprechende antwort darauf kommt.

Gruß,
Dirk
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Alt 29.09.2011, 12:09   #6
Coolio

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Hallöchen,

habe noch weiter recherchiert und muss ein paar meiner Aussagen etwas korrigieren.
Frage: Was ist "inverkehr bringen"

a) ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufbereitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen gleich (§ 2 Abs. 8 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

b) ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung (CE-Kennzeichnung)


Insofern muss ich die Aussage von vorher korrigieren, dass es alleine darauf ankommt, ob man Händler ist oder Privatperson. Zumindest vor dem GPSG spielt es keine Rolle. Bei b) geht es ja um die Bereitstellung und auch die ist nicht eindeutig interpretiert. Es könnte also durchaus auch eine Privatperson sein.

Auch habe ich gesehen, dass die Problematik unseres Falls vor allem im Zusammenhang mit Ebay in Erscheinung tritt, da durch dieses Einfallstor offenbar die EU gnadenlos mit nicht konformen Geräten überschwemmt wird.

Nichtsdestotrotz werden in der EU ausgestellte Betriebsgenehmigungen nicht explizit in deutscher Sprache verlangt. Englisch dürfte in der EU ja wohl akzeptable sein; das zulassende Land geht ja ebenfalls aus der Erklärung hervor. Hierin liegt dann Deine CHANCE!

In Zukunft würde ich allen Leuten hier raten, mit den Lieferante ihrer Bestellungen versuchen auszumachen, dass die Geräte in zwei Teilen so getrennt ausgeliefert werden, dass sie für sich alleine nicht betriebsfähig sind. Ja, ich weiß, ist doof, aber denkt mal an unsere Polnischen Freunde früher und das zerlegte Auto auf beiden Anhängern.

Wenn die Lieferanten in zUkunft nichts mehr nach BRD/EU liefern können, dann werden die sich auch etwas flexibler verhalten.
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Alt 29.09.2011, 12:18   #7
Blaulicht

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Dirk, welcher Zoll ist denn für dich zuständig ?? Da ich auch gerade Teile aus USA einführen will, hab ich bei unserem HZA angerufen und nachgefragt, speziell wegen Sirenen. Die Dame vom HZA hat mir gesagt sie informiert sich und ruft mich an. 2 Tage später kam der Anruf, und da wurde mir gesagt, dass keine Einfuhrbeschränkungen bekannt sind.

Daher kommt mir das alles etwas spanisch vor....
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Alt 29.09.2011, 12:17   #8
pinkybrain123

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...
Und: Immer schön aufschreiben:

Wer hat mit mir gesprochen?
Was haben wir besprochen?
Wo ist das passiert?
Wann ist es gewesen?

Ich bin gespannt!
Richtig!
Immer alles genau dokumentieren...

@Dirk:
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Evtl. mal Rat bei einem Fachanwalt einholen.

Wie schon erwähnt, meine Sirene & Speaker sind ohne Probleme durchgegangen.
Entweder machen es alle gleich oder sie lassen so einen Blödsinn ganz!




mfG
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