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Alt 09.08.2012, 13:18   #1
Blaulicht05

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...dürfen nur im Stand, mit Ausnahmegenehmigung betrieben werden, wenn die Kennleuchten auf dem Dach verdeckt sind.
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Alt 09.08.2012, 14:28   #2
Kleiner

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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
...dürfen nur im Stand, mit Ausnahmegenehmigung betrieben werden, wenn die Kennleuchten auf dem Dach verdeckt sind.
Das wusste ich jetzt nicht...

Binz hat die nicht abschaltbar mit
Dem Balken verbunden, RKL an ist gleichzeitig auch KLR-8 an...

Sputnik Nanos wären dann aber kein Problem, da die eine Zulassung als Hauptkennleuchte haben.
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Alt 09.08.2012, 15:09   #3
absar

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Dass die K-LR 8/9 nur für den kurzzeitigen Einsatz gedacht sind, sieht man ja auch am Zulassungszeichen "Z", das auf dem Leuchtenglas sitzt (wie auch z. B. bei den HWL-X von Hella) - während für Dauerbetrieb ausgelegte Systeme dieses Z nicht haben.




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Alt 10.08.2012, 01:45   #4
Blaulicht05

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Zitat:
Zitat von Kleiner Beitrag anzeigen
Das wusste ich jetzt nicht...

Binz hat die nicht abschaltbar mit
Dem Balken verbunden, RKL an ist gleichzeitig auch KLR-8 an...

Sputnik Nanos wären dann aber kein Problem, da die eine Zulassung als Hauptkennleuchte haben.
Die haben nur bei einspurigen Fahrzeugen (Motorräder etc.) eine Zulassung als Kennleuchte.
Zusätzlich zu mindestens einer Kennleuchte, die vorne links montiert ist, dürfen die Sputnik nano (sowie andere Frontblitzer mit Zulassung auch) bei zweispurigen Fahrzeugen (PKW / LKW) betrieben werden, wenn die Einbauvorschriften eingehalten werden. --> Alle Frontblitzer in Deutschland müssen synchron blitzen und die Anbauhöhe einhalten.

Als Heckblitzleuchten haben also auch die Hänsch Sputnik nano an zweispurigen Fahrzeugen keine Zulassung!
Gerichtete Warnleuchten in blau nach hinten oder zu den Seiten erfordern immer eine Ausnahmegenehmigung in Deutschland. Es sei denn, diese sind als Kennleuchte mit Zulassung abgenommen. Wie die Hänsch Module (integrierte Lösung) oder die Hella WL-LED Module mit dem Winkel.

Geändert von Blaulicht05 (10.08.2012 um 01:48 Uhr).
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Alt 10.08.2012, 07:02   #5
firefly

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Es gibt auch ein System aus 6 oder mehr Nanos mit Zulassung als Hauptkennleuchte.
Die Zulassung hab ich vor einiger Zeit mal hochgeladen.




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Alt 10.08.2012, 07:13   #6
Commander

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Richtig http://sosi.myds.me/forum/attachment...5&d=1310759796
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Alt 10.08.2012, 09:33   #7
Kleiner

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Zitat:
Zitat von firefly Beitrag anzeigen
Es gibt auch ein System aus 6 oder mehr Nanos mit Zulassung als Hauptkennleuchte.
Die Zulassung hab ich vor einiger Zeit mal hochgeladen.
Zitat:
Zitat von Commander Beitrag anzeigen

Und gleich auf Seite 1:

Zitat:

Bemerkung: Verwendung von Teilsystemen nur in Verbindung mit zusätzlichen genehmigten Kennleuchten für blaues Blinklicht.
Daraus ergibt sich für mich, dass man die auch direkt nach hinten einsetzen kann.


Edit: ich finde die Bilder nicht mehr wo Nanos als Hauptkennleuchten montiert wurden.

Geändert von Kleiner (10.08.2012 um 10:14 Uhr).
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Alt 10.08.2012, 12:24   #8
Commander

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Bei den WAWE 10000 gibt es zwei unterschiedliche Versionen:
Ein mal mit drei Nanos nach hinten und ein mal mit vier Nanos.
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