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#1 | |
![]() Gold-Mitglied Name: Marius
Registriert seit: 27.07.2009
Ort: Mercedes 815D
Beiträge: 4.187
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Denn ein offizielles BOS Fahrzeug nur mit Akustischem Sondersignal kann ich mir schlecht vorstellen. | |
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#2 | ||
![]() Silber-Mitglied Name: Philipp
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Tübingen / Schwäbisch Gmünd
Beiträge: 1.017
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Zitat:
Er schreibt doch Zivilfahrzeug. Vielleicht ist es eine frühe G.A.S. Varainte ![]() | ||
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#3 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Markus
Registriert seit: 11.04.2010
Beiträge: 254
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1. Hat ein Fahrzeug nur mit Signal und ohne "Licht" überhaupt eine Zulassung?
2. Ohne Leuchte kann ja das Auto hinter mir oder das auto 5 autos hinter mir mit Signal kommen, woher sollte ich das wissen? Da würde ich keinen Platz machen... Ein BOS Fahrzeug muss auch als solches Kenntlich sein. Ohne RKL kann ich mir nicht vorstellen - schau mal nach, ob es vielleicht eine Buchse gibt. Wir haben in der Fw einen alten 5-er BMW als KdoW, ehemaliges Zivilfahrzeug (der Kreisbrandinspektion). Dieser hat z.b. eine Buchse für einen Stecker (ca. halb so lang wie ein Zigi-Anzünder-Stecker und etwas dünner) an der B-Säule unter dem Gurt montiert. So gut wie nicht sichtbar, wenn man es nicht weiß. Habe es auch erst gefunden, als ich mal über die Verkleigung gefahren bin mit der Hand und dort eine "Ausbeulung" festgestellt habe. Das Blaulicht hatte dann nur ein ca. 30-40 cm langes Kabel aufs Dach (die Leuchte steht auch noch bei uns in der Fw). Das ganze war urspünglich auch über ein Bosch Relais geschalten. Wie das aber angeschlossen wurde, weiß ich nicht. Wir haben da eine RTK 4 jetzt drauf und das ehemailge Bosch Steuergerät ist demontiert. |
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