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Alt 07.12.2012, 12:14   #1
Commander

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Zitat von Grisu_Berlin Beitrag anzeigen
RWS (z.B. Effekta-Serie) ist doch für Privat nur im Stand in Verbindung mit Warnblink gestattet.
Steht wo?
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Alt 10.12.2012, 12:26   #2
Grisu_Berlin

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Zitat von Commander Beitrag anzeigen
Steht wo?
Das ist eine gute Frage... Dachte ich hätte das direkt auf der Seite von Hänsch mal gelesen. Habe ich jetzt auf die Schnelle aber leider nicht gefunden. Hier steht das auch geschrieben: http://sosi.myds.me/forum/vbglossar....howentry&id=41

Habe im Netz mehrere Foreneinträge gefunden, in denen das steht, allerdings war da erstmal kein "zuverlässiges Dokument" dabei. Hat vielleicht jemand eine ABE zu einer Effekta-Leuchte, in der das steht? Leider ist der Download-Bereich von Hänsch da nicht so toll. Habe auch keine Zulassungsurkunde dazu gefunden.
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Alt 10.12.2012, 12:33   #3
Commander

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Also ich hatte im Laufe der Jahre im Auto schon Typ 06, Typ 08, RWS Typ 40 und RWS Nanos. In KEINER Montageanleitung und in KEINER Zulassungsurkunde ist mir je die Warnblinkanlage aufgefallen.
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Alt 10.12.2012, 15:33   #4
SMarstaller

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Zitat:
Zitat von Commander Beitrag anzeigen
Also ich hatte im Laufe der Jahre im Auto schon Typ 06, Typ 08, RWS Typ 40 und RWS Nanos. In KEINER Montageanleitung und in KEINER Zulassungsurkunde ist mir je die Warnblinkanlage aufgefallen.
In der Genehmigungsurkunde für die Nanos steht:
Zitat:
Die Bezieher der zusätzlichen Warnleuchten nach § 53a Abs. 3 StVZO sind in einer mizuliefernden An- bzw. Einbauanweisung darauf hinzuweisen, dass zusätzliche Warnleuchten nur bei stehendem Fahrzeug betrieben werden dürfen.
Dann sagt § 53a Abs. 3 StVZO folgendes:
Zitat:
(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
Da stellt sich die Frage, was heißt "von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig"?

Zum Glück drückt sich Hänsch in der vom KBA gewünschten Betriebs- und Montageanleitung etwas klarer aus:
Zitat:
Bei dem Rückwärts-Warnsystem mit gelbem Blinklicht handelt es sich um eine Zusätzliche Warnleuchte mit einer Hauptausstrahlrichtung nach hinten gemäß § 53a Abs. 3 StVZO. Es darf nur bei stehendem Fahrzeug zusammen mit der Warnblinkanlage betrieben werden.
Zum Glück ist die deutsche Bürokratie so übersichtlich.
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Alt 10.12.2012, 15:38   #5
Grisu_Berlin

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Danke Sebastian für die aufschlussreichen Infos. Schade eigentlich auch, dass Hänsch das nicht direkt beim Produkt auf der Internetseite mit hinschreibt.
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