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Alt 03.07.2014, 01:06   #1
Blaulicht05

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Und heute schon angekommen! Bestens!!!
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Alt 03.07.2014, 20:02   #2
rouvi

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Warum steht in der ABG, Typ: 1XD 012 160 und auf den Leuchten 2XD 012 160
Könnte Fragen beim Tüv aufwerfen.
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Alt 03.07.2014, 21:26   #3
Panther8x8

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Laut Hella ist 1XD... die Einzelleuchte, 2XD... Die Bestellnummer für beide.




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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Alt 03.07.2014, 21:31   #4
rouvi

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Aha, konnte unter 1XD nichts finden, jedenfalls nicht im Internet. Wenn du das sagst, wirds wohl auch so sein.
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Alt 14.11.2014, 17:14   #5
Flo

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Hallo allerseits,
mich würde mal interessieren, ob hier schon die ersten BST-Nutzer mit TÜV oder Polizei Erfahrung gemacht haben und dabei der oben angesprochene Punkt mit den abweichenden Seriennummern ein Problem war.

Zitat:
Zitat von rouvi Beitrag anzeigen
Warum steht in der ABG, Typ: 1XD 012 160 und auf den Leuchten 2XD 012 160
Könnte Fragen beim Tüv aufwerfen.
Stelle mir tatsächlich vor dem Hintergrund dieser Formulierung in der Zulassungsurkunde
Zitat:
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
die Frage, ob das in der Folge nicht mehr zutrifft oder nur für die technischen Aspekte der Leuchte gilt und wenn nein, welche Konsequenz das für mich als Nutzer hat, wenn das Bauteil dennoch die Zulassungsnummer trägt.

Gibt es die Urkunde denn auch irgendwo mit dem als Anlage erwähnten Gutachten nebst Anlagen der FAKT S.r.l, Rezzato (BS), vom 20.11.2013?

Vielen Dank schonmal!
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Alt 14.11.2014, 20:41   #6
rouvi

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War letzt Woche damit beim Tüv, der hat sich darum gar nicht gekümmert, vermutlich hat er sie nicht gesehen, obwohl die Scheiben nicht getönt sind.
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Alt 15.11.2014, 18:52   #7
Flo

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Das ist natürlich der einfachste Weg
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