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Alt 24.09.2014, 19:40   #1
mär

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Also eine Frage hätte ich aber. Wenn das Gerät eine ECE Zulassung hat musste es ja mal irgendwo in der EU vermessen werden oder täusche ich mich da? Wenn Hänsch eine Möglichkeit hätte rechtlich gegen den Nachbau vorzugehen wieso hat man das dann nicht an dieser Stelle getan?

Es ist halt auch etwas die Frage wie weit man einen durchsichtigen Plastiktopf mit plastikboden als Geschmacksmuster schützen kann. Denn viele Kennleuchten sehen sich ja irgendwo ähnlich. Wie sieht es dann mit integrierten Leuchten aus. Was ist da zu schützen?

Geändert von mär (24.09.2014 um 19:43 Uhr).
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Alt 24.09.2014, 19:43   #2
Panther8x8

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Zum einen, woher soll Hänsch wissen, dass sich so eine Leuchte in der Zulassung für die EU befindet? Der Hersteller/Importeur wird es ihnen nicht verraten...

Zum Zweiten weiß ich nur, das Hänsch ein Gebrauchsmusterschutz hat, aber nicht, für welche Länder dieser gilt (vorher hatte ich fälschlicher Weie Geschmacksmusterschutz geschrieben).

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Das ist sehr einfach, die Leuchte sieht der anderen Leuchte zu XX% ähnlich => Kopie, das gilt auch schon für Proportionen, Oberflächen, gestalterischen Elementen, etc.




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)

Geändert von Panther8x8 (24.09.2014 um 19:46 Uhr).
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