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Alt 29.05.2015, 13:01   #1
Flo

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Auch dahingehend kann ich keine Beschränkung finden. Die StVZO benutzt sogar den Plural.

Zitat:
Zitat von § 53a Abs. 3 StVZO
Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.
(...)
Ansonsten ist beim Anbau eigentlich nur die symmetrische Montage und der synchrone Betrieb zu Bedenken.

Zitat:
Zitat von § 49a Abs. 4 StVZO
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (...), (...). Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten.
Da aber jedes Paar BST als eine Leuchte gilt, müssten zwar die beiden Blitzer eines jeweiligen Paares synchron laufen, jedoch müssen nicht alle Paare miteinander synchronisiert werden.
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Alt 29.05.2015, 13:04   #2
firefly

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Hmmm, irgendwie kommen mir da Gedanken die zu einem ziemlich blöden Grinsen führen...




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Alt 29.05.2015, 13:14   #3
0527000

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Zitat:
Zitat von firefly Beitrag anzeigen
Hmmm, irgendwie kommen mir da Gedanken die zu einem ziemlich blöden Grinsen führen...
2 Stück vor den Sonnenblenden in Fahrtrichtung, 4 Stück im Kofferraum und 2 Stück zur Seite.




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Alt 29.05.2015, 13:19   #4
Flo

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Grundregeln beachtet wie z.B.:
  • Betrieb nur im Stand
Was das angeht...Ja das steht in der Zulassungsurkunde. Aber die Zulassung ist ja nicht mir sondern Hella gegenüber erteilt worden. Dass wir die kennen ist ja mehr Zufall. In der StVO findet sich auch keine Vorschrift, die den Betrieb zusätzlicher Warnleuchten derart begrenzt. Meiner Auffassung nach müsste es also bei der allgemeinen Regel bleiben:

Zitat:
Zitat von § 16 Abs. 1 StVO
Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Und wenn ich die Gefährdung eben im fließenden Verkehr bei Annäherung an ein Stauende sehe, dann halte ich den Betrieb hier für zulässig. Die Passage in der Zulassungsurkunde ist meiner Ansicht nach ein frommer Wunsch des KBA. Eine Rechtsgrundlage sehe ich dafür nicht wirklich.


Edit: Andi, da musst du natürlich damit rechnen, nicht mehr für ganz voll genommen zu werden

Ansonsten generell als Hinweis: Geht damit einfach vernünftig um. Ich selbst betreibe nur 1 Paar BST, aber durchaus auch mal am Stauende, obwohl das Fahrzeug nicht steht. Das alles ist mein persönliches Verständnis der Rechtslage, an dem ich mich orientiere und das ich gegen jeden TÜV-Prüfer, Polizisten oder Bußgeldstelle auch durchsetzen würde, weil ich davon überzeugt bin, dass es korrekt ist. Man kann aber davon ausgehen, dass man trotzdem erstmal Ärger bekommt, gegen den man sich dann wehren muss. Einfach weil es noch selten ist und der ein oder andere Verantwortliche eine andere Ansicht hat.

Geändert von Flo (29.05.2015 um 13:36 Uhr).
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Alt 29.05.2015, 13:36   #5
Peter

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§15, 15a und 16 StVO regeln den Gebrauch der Warnblinkanlage. Ein RWS/BST ist per Definition keine Warnblinkanlage sondern eine zusätzliche Warnleuchte nach §53a StVZO. Ich denke schon, dass das KBA dadurch in der Lage ist eine Benutzungsbeschränkung mit in der Zulassung zu verankern. In diesem Fall die ausschließliche Benutzung im Stand. (Ist aber rein spekulativ von meiner Seite aus, da ich nicht weiß, ob das KBA dazu überhaupt in der rechtlichen Position dafür ist.)

Aber grundsätzlich ist da schon ein Graubereich:
Der §53a ist in der StVZO und nicht in der StVO zu finden. Somit wird dort nur erwähnt, wie die Leuchte beschaffen sein muss. Eine Regelung über deren Einsatz findet sich dort nicht.

Eigentlich fehlt ein Paragraph(Absatz) in der StVO, der explizit die Verwendung von Warnleuchten nach §53a StVZO regelt.




˙˙˙uǝɟnɐʞ ʎɐqƎ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝpɹǝʍ ɥɔI
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Alt 29.05.2015, 13:39   #6
Flo

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Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
§15, 15a und 16 StVO regeln den Gebrauch der Warnblinkanlage.
Das stimmt so nicht. § 16 StVO gilt allgemein für Warnzeichen in Form von Schall- und Lichtzeichen. Also Hupe, Lichthupe, Warnblinkanlage und meiner Ansicht nach eben auch zusätzliche Warnleuchten.

Zitat:
Zitat von Peter Beitrag anzeigen
Eigentlich fehlt ein Paragraph(Absatz) in der StVO, der explizit die Verwendung von Warnleuchten nach §53a StVZO regelt.
Da stimme ich dir zu.

Edit:
Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Interessant ist aber schon wie einige immer sofort "schießen" wenn an einem "Gelblicht-Fahrzeug" Front-/Seiten-/Heckblitzer angebracht wurden sind, aber bei KBA-Blitzern soll plötzlich alles legitim sein
Ich denke, dass gerade darin der besondere Reiz für Hella lag, eine solche Zulassung zu bekommen. Die einfachere Zulässigkeit als zusätzliches Verkaufsargument. Die paar Privatleute, die sich dadurch überhaupt Warnlicht einbauen können, fallen für Hella doch gar nicht ins Gewicht.

Geändert von Flo (29.05.2015 um 13:45 Uhr).
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Alt 29.05.2015, 13:49   #7
Doku112

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Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Ich denke, dass gerade darin der besondere Reiz für Hella lag, eine solche Zulassung zu bekommen. Die einfachere Zulässigkeit als zusätzliches Verkaufsargument. Die paar Privatleute, die sich dadurch überhaupt Warnlicht einbauen können, fallen für Hella doch gar nicht ins Gewicht.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass du vermutest, das "KBA-Blitzer" "zulässiger" sind als herkömmliche, ECE-R65-geprüfte, Blitzer???
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Alt 29.05.2015, 13:37   #8
Doku112

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Zitat:
Zitat von Flo Beitrag anzeigen
Was das angeht...Ja das steht in der Zulassungsurkunde. Aber die Zulassung ist ja nicht mir sondern Hella gegenüber erteilt worden. Dass wir die kennen ist ja mehr Zufall. In der StVO findet sich auch keine Vorschrift, die den Betrieb zusätzlicher Warnleuchten derart begrenzt.
Und wenn ich die Gefährdung eben im fließenden Verkehr bei Annäherung an ein Stauende sehe, dann halte ich den Betrieb hier für zulässig. Die Passage in der Zulassungsurkunde ist meiner Ansicht nach ein frommer Wunsch des KBA. Eine Rechtsgrundlage sehe ich dafür nicht wirklich.
Nun, die Zulassungsurkunde musst du aber m.W.n. mitführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen. So ist es mit sämtlichen Anbauteilen welche eine ABE/ABG haben. Genau diese ABE/ABG macht das ganze ja erst eintragungsfrei, was wiederum erst dazu führt, dass du diese an einem Privatfahrzeug nutzen darfst.

Interessant ist aber schon wie einige immer sofort "schießen" wenn an einem "Gelblicht-Fahrzeug" Front-/Seiten-/Heckblitzer angebracht wurden sind, aber bei KBA-Blitzern soll plötzlich alles legitim sein
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Alt 29.05.2015, 14:15   #9
firefly

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Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Nun, die Zulassungsurkunde musst du aber m.W.n. mitführen und auf Verlangen bei einer Kontrolle vorzeigen. So ist es mit sämtlichen Anbauteilen welche eine ABE/ABG haben. Genau diese ABE/ABG macht das ganze ja erst eintragungsfrei, was wiederum erst dazu führt, dass du diese an einem Privatfahrzeug nutzen darfst.
Das ist so nicht korrekt, bzw. einfach Falsch.

Eine Zulassungsurkunde hat nichts mit einer ABE/ ABG zu tun, sind vollkommen verschiedene Dinge.

Bei "Bauteilen" mit K Welle entfällt eben dieser ganze Kram da die Zulassung durch das KBA generell erteilt wurde und berechtigte Stellen eben diese Genehmigung bei Bedarf einsehen können. (Gibt es ja nicht nur für Leuchten sondern z.B. auch für jede zugelassene Scheibentönungsfolie und vieles anderes.)

ABE/ ABG wird für Teile benötigt denen keine Generelle Zulassung erteilt wurde und die daher einer Einzelprüfpflicht unterliegen.

(Das ganze Gedöns hab ich mit 3 Motorrädern, 2 Autos und aktuell einem US Oldtimer grad letzte Woche durch.)




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Alt 29.05.2015, 14:16   #10
Doku112

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Ach so, wieder etwas gelernt. Danke schön!
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Alt 03.06.2015, 18:11   #11
kapo

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Die BST werden ja auch in Rot angeboten.

Die könnte man sich ja als "adaptives Bremslicht" verbauen

Die Italiener hatten früher an ihren Sattelzügen auf der extrem hügeligen Autostrada A1 zwischen Rom und Neapel die Bremslichter mit Warnblinkrelais versehen, da es immer wieder Unfälle durch auffahrende Camions gab.
Es geht dort immer steil bergauf und steil bergab
Das war optisch sehr eindrücklich und wohl auch effektiv.
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Wer hat`s erfunden ?

Geändert von kapo (03.06.2015 um 18:13 Uhr).
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Alt 03.06.2015, 21:59   #12
Bayern-Modder

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Heute wurden die BST eingebaut. Gleich danach hab ich Bilder/Videos mit dem Handy gemacht.
Der Ausbau fand in der Garage von SK1904 statt (Danke nochmal Sebbl!). Dann waren natürlich gleich Gruppenaufnahmen fällig
Außerdem zu sehen nur mein A3 mit zusätzlicher Movia D in gelb.

Hier ein Video:
https://www.youtube.com/watch?v=DjFvCL6jIMo

Die Leistung der Teile ist echt krass! Da können die Nano RWS im Boden versinken. Lichtleistung und Farbintensität ist viel besser als bei den Nanos. Den Vergleich zu den Sputnik SL hab ich leider nicht.

Außerdem war ich vorhin Bilder mit meiner Kamera machen, hier die Bilder:

Fahrzeug mit BST LED und Movia D, geschlossener Kofferraum.
1. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2l-563c.jpg
2. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2m-1888.jpg

Fahrzeug mit BST LED und Movia D, offener Kofferraum.
1. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2n-0eab.jpg

Fahrzeug mit BST LED und Movia D, offenem Kofferraum und zwei PowerFlare's (war noch net ganz dunkel, folgt aber bald).
1. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2o-0948.jpg

Einbau erfolgt ganz einfach mit Kabelbindern an den Kopfstützen - nicht sehr professionell, aber einfach und hält bombenfest. Und eine gute Stelle ist es auch. Außerdem bekam ich vor einiger Zeit einen gebastelten Kabelbaum (Danke an Alabama!). Der Verteiler ist beim linken Rück-Sitz unter dem Fenster befestigt. Die Bedieneinheit auf der kleinen "Erhöhung" zwischen Rücksitzbank und Mittelkonsole.

1. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2p-3e41.jpg
2. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2q-6b4b.jpg
3. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2u-de7c.jpg
4. http://www.bilder-hochladen.net/i/kdy0-2v-6619.jpg

Hoffe ich konnte euch einen kleinen Einblick gewähren. Eventuell zeigt Sebastian (SK1904) auch Bilder von seinem (Einbauort der selbe und die selbe Einbauart ebenfalls).
Die Schrumpfschläuche über meinen Kabeln der BST sind vorerst erstmal als Übergang bis was anderes kommt.

Off Topic: Gibt es eigentlich ein Thema wo man sein Auto + die "Ausrüstung" vorstellen kann? Also nicht nur Pannenabsicherung (da gibt es ja nen Thread) sondern alles?




Bayern-Modder ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2015, 08:48   #13
Doku112

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Beruflich muss ich noch in dieser Woche 2 Sätze Hella BST an einem Fahrzeug installieren.
Dabei einmal auf der Kofferraumklappe und einmal hinter einer Scheibe welche Serienmäßig leicht getönt ist.

Mit einer hochauflösenden Kamera werde ich dann mal versuchen das ganze anschaulich Online zu stellen. Besonders interessiert mich eine hochauflösende Zeitlupe des Dreifachblitzes.
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Alt 29.05.2015, 16:06   #14
big daddy

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Zitat:
Zitat von 0527000 Beitrag anzeigen
2 Stück vor den Sonnenblenden in Fahrtrichtung, 4 Stück im Kofferraum und 2 Stück zur Seite.
Ich habe die PH4, Heckscheibe 2x, Seitenscheibe 2x, Frontscheibe 2x.

Gesicht vom TÜV Prüfer unbezahlbar, da in der Urkunde wie bei den BST nichts von Heckwarnanlage darinnen steht.




Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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Alt 29.05.2015, 16:07   #15
Flo

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Video bitte!
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