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#1 | |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Interessant ist aber schon wie einige immer sofort "schießen" wenn an einem "Gelblicht-Fahrzeug" Front-/Seiten-/Heckblitzer angebracht wurden sind, aber bei KBA-Blitzern soll plötzlich alles legitim sein ![]() | |
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#2 | |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 09.01.2011
Beiträge: 3.253
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Eine Zulassungsurkunde hat nichts mit einer ABE/ ABG zu tun, sind vollkommen verschiedene Dinge. Bei "Bauteilen" mit K Welle entfällt eben dieser ganze Kram da die Zulassung durch das KBA generell erteilt wurde und berechtigte Stellen eben diese Genehmigung bei Bedarf einsehen können. (Gibt es ja nicht nur für Leuchten sondern z.B. auch für jede zugelassene Scheibentönungsfolie und vieles anderes.) ABE/ ABG wird für Teile benötigt denen keine Generelle Zulassung erteilt wurde und die daher einer Einzelprüfpflicht unterliegen. (Das ganze Gedöns hab ich mit 3 Motorrädern, 2 Autos und aktuell einem US Oldtimer grad letzte Woche durch.) ![]() | |
"a wise man speaks because he has something to say, a fool speaks because he has to say something"
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#3 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Ach so, wieder etwas gelernt. Danke schön!
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