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Alt 15.08.2015, 12:09   #1
Jango112

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Name: Jan
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Daumen hoch Tolle Teile!

Meine BST sind auch raketenschnell geliefert worden.
Ich überlege ernsthaft die Nanos aus dem Oktavia zu werfen und die BST einzusetzen.

Die Farbe ist ein Traum (sattes orange) und die Wahl zwischen drei Blitzmustern zu haben ist seeehr nice!
Das aber erst nächste Woche.



Ich habe sogar etwas mehr als 5,- € Rabatt bekommen.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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Alt 15.08.2015, 13:02   #2
Flo

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Dezenter sind sie allemal
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Alt 15.08.2015, 16:54   #3
medo

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Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Meine BST sind auch raketenschnell geliefert worden.
Ich überlege ernsthaft die Nanos aus dem Oktavia zu werfen und die BST einzusetzen.

Die Farbe ist ein Traum (sattes orange) und die Wahl zwischen drei Blitzmustern zu haben ist seeehr nice!
Das aber erst nächste Woche.



Ich habe sogar etwas mehr als 5,- € Rabatt bekommen.

Die Wahl zwischen drei?

Du darfst Sync.
Einfach, Doppelt, Dreifach
und ich meine altern. auch.

Müssten sogar 6 sein.
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Alt 15.08.2015, 17:21   #4
Flo

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Alternativ dürfte ausgeschlossen sein wegen § 49a Abs. 4 StVZO

Zitat:
Zitat von § 49a Abs. 4 StVZO
Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometrische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und – mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeiger – gleichzeitig leuchten.
Wenn dann also mehrere Paare, quasi "innen" und "außen" im Wechsel.
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Alt 15.08.2015, 17:33   #5
medo

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Ich glaube mit gleichzeitig Leuchten ist im diesem Falle gemeint, dass du beide paarweise nur anschalten kannst.. und nicht einzeln ansteuern wie z.b. den Blinker.

Aber bin mir da auch nicht sicher.
Gelblicht allgemein leuchtet ja auch selten Syncron...
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Alt 15.08.2015, 18:32   #6
Flo

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Name: Florian
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Schwer zu sagen. Du könntest recht haben, wenn man "gleichzeitig leuchten" als "gleichzeitig im Betrieb sein" auslegt. Und zwar unabhängig davon ob gerade eine Hell- oder eine Dunkelphase ist. Eine explizite Regelung die synchrones Leuchten vorschreibt, findet sich sonst nur in Bezug auf echte gelbe Heckwarneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen. Umgekehrt lässt das bayerische Innenministerium bei der Ausnahmegenehmigung für zusätzliche blaue Heckklappenblitzern auch asynchrones Blinken zu. Hilft allerdings beides hier nicht wirklich weiter.

Rein vom Wortlaut her würde ich asynchrones aufleuchten allerdings als unzulässig erachten. Bei synchronem Betrieb ist man also jedenfalls auf der sicheren Seite.
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Alt 15.08.2015, 20:24   #7
Doku112

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Name: Christoph
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Beiträge: 1.286
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Jedes Paar muss synchronisiert sein. Und dabei ist ein alternierender Blitz nicht zulässig.

Bei zwei montieren Paaren ist das anders.
Da ist aber auch die alternierende Synchronisation rechtlich schwierig.
Absolut 100%ig zulässig ist es nur, wenn die 2 (oder mehr) Paare einfach nicht miteinander synchronisiert sind. Dann ist jedes Paar zulässig verbaut und in der Summe ist es trotzdem ein Durcheinander.
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Alt 16.08.2015, 09:35   #8
karl-peter

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Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Jedes Paar muss synchronisiert sein. Und dabei ist ein alternierender Blitz nicht zulässig.

Bei zwei montieren Paaren ist das anders.
Da ist aber auch die alternierende Synchronisation rechtlich schwierig.
Absolut 100%ig zulässig ist es nur, wenn die 2 (oder mehr) Paare einfach nicht miteinander synchronisiert sind. Dann ist jedes Paar zulässig verbaut und in der Summe ist es trotzdem ein Durcheinander.
2 Paare alternierend zu synchronisieren ist doch kein Problem
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