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#1 |
![]() Moderator Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.640
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Meine BST sind auch raketenschnell geliefert worden.
![]() Ich überlege ernsthaft die Nanos aus dem Oktavia zu werfen und die BST einzusetzen. Die Farbe ist ein Traum (sattes orange) und die Wahl zwischen drei Blitzmustern zu haben ist seeehr nice! ![]() Das aber erst nächste Woche. Ich habe sogar etwas mehr als 5,- € Rabatt bekommen.
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"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638) Moderator schreibt orange.
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#2 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Dezenter sind sie allemal
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#3 | |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 936
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Zitat:
Die Wahl zwischen drei? Du darfst Sync. Einfach, Doppelt, Dreifach und ich meine altern. auch. Müssten sogar 6 sein.
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#4 | |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Alternativ dürfte ausgeschlossen sein wegen § 49a Abs. 4 StVZO
Zitat:
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#5 |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 936
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Ich glaube mit gleichzeitig Leuchten ist im diesem Falle gemeint, dass du beide paarweise nur anschalten kannst.. und nicht einzeln ansteuern wie z.b. den Blinker.
Aber bin mir da auch nicht sicher. Gelblicht allgemein leuchtet ja auch selten Syncron... |
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#6 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
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Schwer zu sagen. Du könntest recht haben, wenn man "gleichzeitig leuchten" als "gleichzeitig im Betrieb sein" auslegt. Und zwar unabhängig davon ob gerade eine Hell- oder eine Dunkelphase ist. Eine explizite Regelung die synchrones Leuchten vorschreibt, findet sich sonst nur in Bezug auf echte gelbe Heckwarneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen. Umgekehrt lässt das bayerische Innenministerium bei der Ausnahmegenehmigung für zusätzliche blaue Heckklappenblitzern auch asynchrones Blinken zu. Hilft allerdings beides hier nicht wirklich weiter.
Rein vom Wortlaut her würde ich asynchrones aufleuchten allerdings als unzulässig erachten. Bei synchronem Betrieb ist man also jedenfalls auf der sicheren Seite. |
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#7 |
![]() Silber-Mitglied Name: Christoph
Registriert seit: 14.11.2009
Ort: Dresden
Beiträge: 1.286
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Jedes Paar muss synchronisiert sein. Und dabei ist ein alternierender Blitz nicht zulässig.
Bei zwei montieren Paaren ist das anders. Da ist aber auch die alternierende Synchronisation rechtlich schwierig. Absolut 100%ig zulässig ist es nur, wenn die 2 (oder mehr) Paare einfach nicht miteinander synchronisiert sind. Dann ist jedes Paar zulässig verbaut und in der Summe ist es trotzdem ein Durcheinander. |
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#8 | |
![]() Bronze-Mitglied Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
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Zitat:
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