Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Kennleuchten & LED-Systeme > Hella
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 07.12.2015, 16:12   #1
medo

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von medo
 
Registriert seit: 18.09.2011
Beiträge: 936
Standard

So jetzt hab ich da mal ne Frage;
der TÜV meinte heute morgen zu mir, dass die ABG zwar sagt, dass diese so zugelassen sein zur Verwendung, jedoch nur mit dem Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht" und nicht für Privatpersonen. Sprich die Kennleuchten nach §53a seien denen in Zusammenhang von §38 gleichgestellt.

Habe ich da was Missverstanden oder eher der TÜV?
medo ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2015, 17:21   #2
Panther8x8

Silber-Mitglied
hat dieses Thema eröffnet
 
Benutzerbild von Panther8x8
 
Registriert seit: 26.04.2009
Ort: München
Beiträge: 1.803
Standard

In der Zulassung des KBA steht nichts von Zutext im Fahrzeugschein "Kennleuchten für gelbes Blinklicht"

Hier steht:"... nach § 22a STVZO... als zusätzliche Warnleuchte nach §53a Abs. 3 StVZO" dieser besagt ebenfalls nichts von dem Zutext.




Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)

Geändert von Panther8x8 (07.12.2015 um 17:23 Uhr).
Panther8x8 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2015, 17:52   #3
big daddy

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von big daddy
 
Name: Frederick
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Landau/Pfalz
Beiträge: 1.696
Standard

Jaja, der TÜV. Was er nicht kennt, frisst er nicht




Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
big daddy ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2015, 18:14   #4
Bayern-Modder

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von Bayern-Modder
 
Name: Jonas
Registriert seit: 31.08.2014
Beiträge: 483
Standard

Manchmal hat der TÜV garkeinen Plan, damals hab ich mein LED-Frontwarnsystem an der Sonnenblende drin gelassen. Er hat es angemacht, geguckt, ausgemacht und ok gut gesagt




Bayern-Modder ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2015, 21:44   #5
Flo

Bronze-Mitglied
 
Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
Beiträge: 287
Standard

Korrekt. Dieser TÜV Prüfer hat keine Ahnung.
Flo ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2016, 09:23   #6
Hella RTK

Forum-Mitglied
 
Benutzerbild von Hella RTK
 
Name: Markus
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 40
Standard Rückwarnsystem für die Hutablage

Sehr schöne Sache, super Idee!

https://www.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A

Ist das jemand aus dem Forum?
Ob die Befestigung mit dem Klettband hält?
Hella RTK ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2016, 09:58   #7
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.631
Daumen hoch

Schön umgesetzt und die Funktion erklärt.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 08.05.2016, 20:54   #8
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.631
Standard

Zitat:
Zitat von Hella RTK Beitrag anzeigen
Sehr schöne Sache, super Idee!

https://www.youtube.com/watch?v=5wAFWFPDF1A

Ist das jemand aus dem Forum?
Ob die Befestigung mit dem Klettband hält?
Der Videoersteller hat am 2.1.2016 geantwortet:
https://youtu.be/QxYUA27mpKk




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:18 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.