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Alt 15.06.2017, 16:32   #1
Mars Light

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Name: Steve
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Das wäre gut, wenn du nachfragen könntest. Du bist doch mittlerweile auf "du" mit den Kollegen vor Ort, oder?
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Alt 22.06.2017, 14:30   #2
Benno

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Prinzipiell würde man das Paket bekommen, wenn man die Benachrichtigung vom Zoll hat und einen Nachweis über den Wert der betreffenden Ware mit dabei hat. Wer das Bezahlt hat wäre erstmal egal.

Zwischenzeitlich kam es auch hier schon zu Schwierigkeiten bei der Einfuhr - und zwar bei Oldtimer KFZ-Teilen. Ging da zwar dirket um Fahrzeugteile aber darunter würden ja eigentlich auch unsere US-Leuchten&Balken (zumindest das was ich bisher so rübergeholt habe) fallen.
Da mußte dann erst eine Freigabe (wegen fehlender Prüfnummern usw.) bei der KBA beantragt werden. Und dafür sollte der Empfänger der Lieferung und der Rechnung ideallerweise der gleiche sein.

Um nix herauszufordern wäre ich also raus!




Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
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Alt 19.07.2017, 22:38   #3
Arcon

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Hi,

der Verkäufer ist zwar sehr irritiert von der Bürokratie, nimmt es aber ganz gelassen. Da hatte ich schon mit mehr Stress gerechnet.
Der zweite Zustellversuch geht dann über einen Sammler in Amsterdam, der die Leuchte dann am Flughafen dem Freund meiner Schwester übergeben würde. Auf dem Weg sollte es dann auch problemlos klappen. Ich hätte nicht gedacht, daß ich mal den Kölner Zoll vermisse

Grüßli,
Arcon




Trekdinner Köln: Immer am 2. Samstag ab 18:30
Critical Mass Cologne: Immer am letzten Freitag im Monat ab 17:30
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Alt 20.07.2017, 10:00   #4
Mars Light

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Dann drücken wir die Daumen, dass dieser Weg entspannter verläuft.
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Alt 21.07.2017, 10:58   #5
Eisemännchen

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Das nenne ich doch mal "Logistik".

Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt
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Alt 19.08.2017, 22:58   #6
NYPD Crime Unit

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Name: Tom
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Hört sich jetzt möglicherweise doof an..Aber der Zoll in Wiesbaden hat nach den Vorgaben der EU richtig gehandelt und es wurde dementsprechend entschieden.Es geht erstmal um die Einfuhr.Der Verwendungszweck ist erstmal zweitrangig.Wenn es strittige Waren sind lassen sie es eben durch andere Behörden (Bei Funkgeräten die Fernmeldeämter der Bundesnetzagentur usw. prüfen)
Fehlt das CE Zeichen dann ist das schon die erste Hürde.
Fehlt die Bedienungsanleitung in der Sprache in welche der Gegenstand verbracht werden soll (also in Deutsch) ist das schon die 2. Hürde
Sicher kann man dagegen Einspruch einlegen sollte die Ware nicht herausgegeben werden aber das kann ein recht Kostenintensiver Prozess werden.Ausgang ungewiss...
Bedankt euch bei der EU..Sie stellten die Regularien auf.
In NRW handelt man eigentlich gegen diese Verordnung.
Glück demjenigen der dort wohnt.
Da geht es.....noch....

(Noch mehr Glück ist es wenn man eine APO Postadresse der US Army hat.)
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Alt 19.08.2017, 23:08   #7
Doug

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Zitat:
Zitat von NYPD Crime Unit Beitrag anzeigen
Hört sich jetzt möglicherweise doof an..Aber der Zoll in Wiesbaden hat nach den Vorgaben der EU richtig gehandelt und es wurde dementsprechend entschieden.Es geht erstmal um die Einfuhr.Der Verwendungszweck ist erstmal zweitrangig.Wenn es strittige Waren sind lassen sie es eben durch andere Behörden (Bei Funkgeräten die Fernmeldeämter der Bundesnetzagentur usw. prüfen)
Fehlt das CE Zeichen dann ist das schon die erste Hürde.
Fehlt die Bedienungsanleitung in der Sprache in welche der Gegenstand verbracht werden soll (also in Deutsch) ist das schon die 2. Hürde
Sicher kann man dagegen Einspruch einlegen sollte die Ware nicht herausgegeben werden aber das kann ein recht Kostenintensiver Prozess werden.Ausgang ungewiss...
Bedankt euch bei der EU..Sie stellten die Regularien auf.
In NRW handelt man eigentlich gegen diese Verordnung.
Glück demjenigen der dort wohnt.
Da geht es.....noch....

(Noch mehr Glück ist es wenn man eine APO Postadresse der US Army hat.)

Dazu sei gesagt:
Das CE Zeichen ist so aussagekräftig wie Meinung einer Wahrsagerin, da jeder Hersteller sich die CE Prüfung selbst verleihen kann, wenn er der Meinung ist nach CE Normen zu produzieren, eine unabhängige Stichprobenprüfung ist bei der Masse an Waren fast nicht zu erwarten und selbst ein nicht geringer Teil der Zollbeamten ist nicht in der Lage CE Zeichen (EU) und CE Zeichen (China) zu unterscheiden, da Zertifizierungen nur sehr umständlich bis garnicht einzusehen sind.
Daher ist zumindest die erste Hürde sehr fraglich, fast schon als überflüssig da eigentlich nicht mehr aussagekräftig, anzusehen.




???

Geändert von Doug (23.09.2017 um 21:06 Uhr).
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