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Alt 19.08.2017, 22:58   #1
NYPD Crime Unit

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Hört sich jetzt möglicherweise doof an..Aber der Zoll in Wiesbaden hat nach den Vorgaben der EU richtig gehandelt und es wurde dementsprechend entschieden.Es geht erstmal um die Einfuhr.Der Verwendungszweck ist erstmal zweitrangig.Wenn es strittige Waren sind lassen sie es eben durch andere Behörden (Bei Funkgeräten die Fernmeldeämter der Bundesnetzagentur usw. prüfen)
Fehlt das CE Zeichen dann ist das schon die erste Hürde.
Fehlt die Bedienungsanleitung in der Sprache in welche der Gegenstand verbracht werden soll (also in Deutsch) ist das schon die 2. Hürde
Sicher kann man dagegen Einspruch einlegen sollte die Ware nicht herausgegeben werden aber das kann ein recht Kostenintensiver Prozess werden.Ausgang ungewiss...
Bedankt euch bei der EU..Sie stellten die Regularien auf.
In NRW handelt man eigentlich gegen diese Verordnung.
Glück demjenigen der dort wohnt.
Da geht es.....noch....

(Noch mehr Glück ist es wenn man eine APO Postadresse der US Army hat.)
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Alt 19.08.2017, 23:08   #2
Doug

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Zitat:
Zitat von NYPD Crime Unit Beitrag anzeigen
Hört sich jetzt möglicherweise doof an..Aber der Zoll in Wiesbaden hat nach den Vorgaben der EU richtig gehandelt und es wurde dementsprechend entschieden.Es geht erstmal um die Einfuhr.Der Verwendungszweck ist erstmal zweitrangig.Wenn es strittige Waren sind lassen sie es eben durch andere Behörden (Bei Funkgeräten die Fernmeldeämter der Bundesnetzagentur usw. prüfen)
Fehlt das CE Zeichen dann ist das schon die erste Hürde.
Fehlt die Bedienungsanleitung in der Sprache in welche der Gegenstand verbracht werden soll (also in Deutsch) ist das schon die 2. Hürde
Sicher kann man dagegen Einspruch einlegen sollte die Ware nicht herausgegeben werden aber das kann ein recht Kostenintensiver Prozess werden.Ausgang ungewiss...
Bedankt euch bei der EU..Sie stellten die Regularien auf.
In NRW handelt man eigentlich gegen diese Verordnung.
Glück demjenigen der dort wohnt.
Da geht es.....noch....

(Noch mehr Glück ist es wenn man eine APO Postadresse der US Army hat.)

Dazu sei gesagt:
Das CE Zeichen ist so aussagekräftig wie Meinung einer Wahrsagerin, da jeder Hersteller sich die CE Prüfung selbst verleihen kann, wenn er der Meinung ist nach CE Normen zu produzieren, eine unabhängige Stichprobenprüfung ist bei der Masse an Waren fast nicht zu erwarten und selbst ein nicht geringer Teil der Zollbeamten ist nicht in der Lage CE Zeichen (EU) und CE Zeichen (China) zu unterscheiden, da Zertifizierungen nur sehr umständlich bis garnicht einzusehen sind.
Daher ist zumindest die erste Hürde sehr fraglich, fast schon als überflüssig da eigentlich nicht mehr aussagekräftig, anzusehen.




???

Geändert von Doug (23.09.2017 um 21:06 Uhr).
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Alt 20.08.2017, 07:40   #3
Mars Light

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Ich bekomm es mit der Angst zu tun. Meine Lieferung ist vom Flughafen Frankfurt ins IFS Speyer gegangen. Und das liegt doch in RP. Laut tracking.
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Alt 20.08.2017, 09:21   #4
Benno

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Zitat:
Zitat von Mars Light Beitrag anzeigen
Ich bekomm es mit der Angst zu tun. Meine Lieferung ist vom Flughafen Frankfurt ins IFS Speyer gegangen...
Meine letzten Lieferungen sind da auch durchgelaufen und das ohne Probleme.
Solange die das zu "deinem" Zollamt durchschieben ist doch (sofern du da nie Probleme hatest) alles i.O.
Interessant wird es erst wenn die dort die Verzollung machen.




Mien Opa hett jümmers seggt: Besoopen geit wedder wech, Beschüert blifft!
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Alt 20.08.2017, 10:56   #5
Mars Light

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Ich hoffe, dass "mein" Zollamt noch lange nichts von den EC- Bestimmungen weiß bzw. diese nicht umsetzt.
Sonst ist der Markt für US lightbars ziemlich schnell ein Binnenmarkt...
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Alt 23.08.2017, 11:01   #6
Mars Light

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Das ist mein Zollamt. Keine Wartezeiten, keine Fragen, niemand wollte ins Paket schauen. Und nun liegt bei mir im Kofferraum...
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Alt 23.08.2017, 14:36   #7
Eisemännchen

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Das freut mich für Dich.

Bei mir machen Sie jedes Mal eine Beschau
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Alt 25.08.2017, 16:26   #8
NYPD Crime Unit

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Zitat:
Zitat von Doug Beitrag anzeigen
Dazu sei gesagt:
Das CE Zeichen ist so aussagekräftig wie Meinung einer Wahrsagerin, da jeder Hersteller sich die CE Prüfung selbst verleihen kann, wenn er der Meinung ist nach CE Normen produziert, eine unabhängige Stichprobenprüfung ist bei der Masse an Waren eher ungewiss und selbst ein nicht geringer Teil der Zollbeamten ist nicht in der Lagen CE Zeichen (EU) und CE Zeichen (China) zu unterscheiden, das Zertifizierungen nur sehr umständlich bis garnicht einzusehen sind.
Daher ist zumindest die erste Hürde sehr fraglich, fast schon als überflüssig da eigentlich nicht mehr Aussagekräftig, anzusehen.

Da hast du erst mal Recht,Doug..Sicher muß oder darf der Hersteller selbst seine Waren mit einem CE Zeichen versehen.
Die Problematik beginnt aber wenn der Zoll bei Verdacht die Rechtmäßige Verwendung oder Vergabe des CE Zeichen auf einer Ware in Frage stellt bzw. anzweifelt.
Da DU die Einfuhr der Ware anstrebst bist auch DU in der Beweisführungspflicht ob die Ware EU Konform ist, da DU sie ja in den Euroraum verbringen willst.
Wohl dem der dann vom Hersteller dann ein CoC Schreiben oder ähnliches bekommt was dann akzeptiert wird.
Eine Übersetzung ins Deutsche bei einer Bedienungsanleitung ist schnell geschehen.
Manchmal akzeptiert man eine einfache Übersetzung ,manchmal muß diese von einem vereidigten Übersetzer vorgelegt werden.
Auch hier gibt es unterschiedliche Vorderungen.
Leider wird auch Missbrauch mit dem CE Zeichen betrieben und so langsam wacht der Zoll halt auf.
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Alt 25.08.2017, 16:59   #9
Mars Light

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Aber der Zoll muss doch erkennen können, ob ich (als Privatmann) einen einzelnen Artikel importiere, der zudem schon älter ist.
Oder ob ich einen halben Container mit Ware verzollt haben möchte.
Auf nem alten Stahlhelm aus Hitler´s Zeiten kann doch niemand ernsthaft ein CE- Zeichen erwarten. Ich übertriebe es mal etwas.
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Alt 30.08.2017, 08:34   #10
KaiHH

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Hat der Helm einen Stecker? 😋
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Alt 23.09.2017, 20:48   #11
NYPD Crime Unit

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@Mars Light
Das ist dem Zoll total egal ob ein Artikel oder Tausend
Die machen da schlimmstenfalls auch keinen Unterschied.
Bei letzterer Menge könnte man sicherlich von einem Handel ausgehen.
Aber das ist nicht deren Entscheidungskriterium.
Man hat sich auf das CE Zeichen halt "eingeschossen".
Fehlt es bei einem Import aus einem nicht EU Staat dürfen die
Maulen...Von Staats wegen sozusagen..
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Alt 23.09.2017, 21:17   #12
Mars Light

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Also wird vor dem Zollgott der Händler mit dutzenden Containern aus Fernost genauso behandelt wie eine Privatperson mit einem Sammelobjekt? Zumindest was das CE Zeichen angeht.
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