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Alt 16.08.2020, 12:45   #1
Doug

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Zitat:
Zitat von Patrik Faber Beitrag anzeigen
Ist eigentlich eine Magnet- /Saugkennleuchte eigentlich zulässig, wenn sie keine Fangsicherung hat ?

Aus Österreich kenne ich es so, dass die Mobilen Anlagen (kompakt und MagnetKennleuchte) für die Versicherung eine Fangeinrichtung haben müssen (Uniqua Stand 2017)
Ich meine in der KBA war eine Fangeinrichtung oder temporäre feste Verbindung vorgeschrieben. Habe aber gerade keine alten Unterlage zur Hand.
Die Wünsche/Forderungen der Versicherung sind vermutlich zusätzliche Vereinbarungen im Falle einer Haftung. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie vermutlich nicht mehr, sonst wäre wohl auch ein Großteil der Leuchten damit ausgestattet. Früher hatten fast alle in dt. Leuchten gebräuchlichen Karabinerhaken, Fangseile o.ä.
Typ 08,16,Typ 09, KLX Kojak, Movia D, Movia B, Rotafix(Optional), KL70, Eisemann 90, RKA1, LE 330, LR 130, CH106 etc. Heute ist das maximal noch als Option bestellbar.
Andere Magnetleuchten ohne Fangeinrichtung hatten die Zusatzbestimmung: Im Geltungsbereich der STVO/BRD nicht zulässig: ZB Bosch, Sirena, FER, etc.




???
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Alt 16.08.2020, 13:05   #2
Patrik Faber

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Zitat:
Zitat von Doug Beitrag anzeigen
Ich meine in der KBA war eine Fangeinrichtung oder temporäre feste Verbindung vorgeschrieben. Habe aber gerade keine alten Unterlage zur Hand.
Die Wünsche/Forderungen der Versicherung sind vermutlich zusätzliche Vereinbarungen im Falle einer Haftung. Gesetzlich vorgeschrieben sind sie vermutlich nicht mehr, sonst wäre wohl auch ein Großteil der Leuchten damit ausgestattet. Früher hatten fast alle in dt. Leuchten gebräuchlichen Karabinerhaken, Fangseile o.ä.
Typ 08,16,Typ 09, KLX Kojak, Movia D, Movia B, Rotafix(Optional), KL70, Eisemann 90, RKA1, LE 330, LR 130, CH106 etc. Heute ist das maximal noch als Option bestellbar.
Andere Magnetleuchten ohne Fangeinrichtung hatten die Zusatzbestimmung: Im Geltungsbereich der STVO/BRD nicht zulässig: ZB Bosch, Sirena, FER, etc.
Dunkel meine ich mich zu erinnern, das div. Spiralkabel als "Fangeinrichtung" zulässig, wenn sie verstärkt sind, sind.

Aber eine Quelle habe ich nicht
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