Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Signalanlagen > Hella, Hänsch, W&G, Pintsch-Bamag & Bosch
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 24.08.2009, 21:31   #1
Commander

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Commander
 
Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.656
Standard

Ist sicherlich sehr viel subjektive Empfindung.

So hat man sich mal bei uns beklagt, dass der neue RTW viel schlechter gehört werde. Beim Alten hätten die Autofahrer viel eher Platz gemacht.

Der neue RTW hat übrigens im Gegensatz zum alten eine Martin!!!

Nur der Unterschied war, dass der alte noch Springlicht (Fernlicht + zwei Zusatz-Fernscheinwerfer) hatte. Der hat die Autos weggebeamt, das ging besser, also ohne Martin, dafür mit Springlicht.
Commander ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2009, 21:34   #2
Blaulicht05

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Blaulicht05
 
Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.607
Standard

Ja.
Aber es ist wirklich so, in unserm Fall hier in Wolfsburg. Die Anlage im DBS ist eindeutig besser wahrzunehmen. Liegt wahrscheinlich am Einbauort...
Blaulicht05 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2012, 11:10   #3
Patrik Faber

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Patrik Faber
 
Name: Patrik
Registriert seit: 19.11.2007
Ort: Stockholm
Beiträge: 3.015
Standard

passt hier sehr gut hinein:

Zitat:
Petition zur Lautstärkebegrenzung für Einsatzfahrzeuge
Noch bis zum 22. Februar 2012 kann, wer es für richtig hält, eine Petition beim Deutschen Bundestag mitzeichnen, die den nächtlichen Einsatz von Martinshörnern per Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung einzuschränken. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr soll die Lautstärke auf 80 dB (A) begrenzt werden. Dafür soll § 55 Abs. 3 StVZO ergänzt werden.

http://www.skverlag.de/rettungsdiens...nshoerner.html

https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=21843
Patrik Faber ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2012, 11:26   #4
rescue_911

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von rescue_911
 
Name: Matthias
Registriert seit: 19.10.2009
Ort: Bremen
Beiträge: 1.248
Standard

Was für ein Quatsch

Man nimmt ja schon teilweise Rücksicht, Nachts nicht die ganze Zeit mit Horn zu fahren um die Wegerechte in Anspruch zu nehmen.

---

Aber die Information im ersten Beitrag ist sehr informativ.




Manche Menschen sind der lebende Beweis, dass Gehirnversagen nicht unmittelbar zum Tod führt.
Meine Sammmlung SUCHE ___ BIETE
rescue_911 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2012, 20:31   #5
Diethelm

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Diethelm
 
Name: Diethelm
Registriert seit: 13.10.2008
Ort: Bottrop
Beiträge: 3.944
Standard

Zitat:
Zitat von rescue_911 Beitrag anzeigen
... Man nimmt ja schon teilweise Rücksicht, Nachts nicht die ganze Zeit mit Horn zu fahren um die Wegerechte in Anspruch zu nehmen.
Klar, bei uns im großstädtischen Bereich ist das selbstverständlich die alltägliche und erst recht allnächtliche Praxis. Aber wie geht die Masse unserer "freiwilligen Helden" damit um? Darf ich dazu an einen älteren Beitrag in unserem Forum zu dieser Problematik erinnern:

Zitat:
... aber Anweisung vom LZ-Führer ist "Wer aus der Halle zum Einsatz fährt, macht die Musik an. Wenn wir nachts um 3 Uhr aufstehen, können das die andern auch."
Wenn Bürger schon gerichtlich gegen Kinderlärm vorgehen, braucht man sich doch über diese Petition nicht zu wundern. Lärm ist und bleibt nun mal gesundheitsschädlich. Falsch montierte Anlagen schädigen zwar nur das Gehör der Fahrzeugbesatzungen. Aber "Dauerhorn" bei Einsatzfahrten führt auch zu einer Erhöhung des allgemeinen Verkehrslärmpegels, dessen Auswirkungen auf die Anwohner viel befahrener Straßen seit mehr als einem Jahrzehnt erwiesen sind.

Die Nachtabsenkung der Optik ist mittlerweile Stand der Technik. Warum also nicht auch die Nachtabsenkung der Akustik? Vor der Durchsetzung seiner eigenen Interessen sollte man sich die Argumente seiner scheinbaren Gegner zumindest einmal durch den Kopf gehen lassen.




"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
Diethelm ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2012, 21:13   #6
sunshine_25

Bronze-Mitglied
 
Registriert seit: 29.09.2006
Beiträge: 111
Standard

Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen
Vor der Durchsetzung seiner eigenen Interessen sollte man sich die Argumente seiner scheinbaren Gegner zumindest einmal durch den Kopf gehen lassen.
Ich habe nur leider immer dieses leise Stechen im Leib wenn der mündige Bürger, welcher, so scheint es mir, immer mehr neorotisch und mit leichten querulantischen Zügen geprägt meint, dass ihn so böse Sachen wie Tatütata krank machen.

Ja, Lärm macht krank, dumm und hässlich.

Gut, ich habe Verständnis, dass es nervt wenn`s draussen vorallem nachts laut wird.

Ich kriege nur einen Hals von hier bis an die Ecke, wenn so Leute sich an solchen Punkten aufgeilen und sich zwei Minuten später ne Zichte reinziehen, sich täglich besaufen, sich fett fressen, sich kaum bewegen oder auf anderen Wegen schaffen die Krankenkassen pleite zu machen.

Ich wohne Luftlinie nen Schiss von einer FFW-Wache. Bei uns wird bei Lagen "Leben in Gefahr" und "Einsatz von mehr als zwei Zügen" laut alarmiert. Da heult dreimal ne gut 6 KW E57, dann rücken die FFW`ler an, die Karren laufen, Funkgelabber, und dann noch mal gut ne Minute Martin und Co.

Kommt auch oft genug mal nachts vor, und?

"Da geht es unter Umständen um Menschenleben!", sag ich, und mein Nachbar meint "Was interessieren mich die anderen, ich brauch meinen Schlaf!"

Wochen später Apoplex seiner Holden, "wo bleiben die Arschlöcher denn?!" weinerlich schreiend mitten in der Nacht vorm Haus...

Armes Deutschland.
sunshine_25 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2012, 21:49   #7
mär

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von mär
 
Registriert seit: 06.06.2009
Ort: Hochdorf
Beiträge: 1.936
Standard

Unglaublich. Auf was die Leute kommen...
Auf der einen Seite bin ich Blaulichtfahrer. Da fasse ich mir an den Kopf nachts auf 80db zu begrenzen. Die Leute haben ihren Fernseher lauter als 80db.
Wenn es draußen dunkel ist dann kann ich mein licht auch etwas dimmen und werde noch gut erkannt. Leider wird es nachts nicht leiser in den Autos und der Schall kommt auch nicht besser in den Fahrgastraum weshalb man das ja nicht vergleichen kann.
Meiner Meinung nach kann man Sonderrechtsfahrten bei Nacht streichen wenn sowas durchkommt. Hilfsfrist hin oder her das muss dann der Gesetzgeber regeln.

Auf der anderen Seite habe ich zu Studienzeiten im 1. Stock an der einfallsschneise zur Zentralen Notaufnahme eines nicht ganz kleinen Uniklinikums gewohnt. Da ist jeden tag 40 mal ein NEF und 100 mal ein RTW mit Signal durch. Wenn man nun im Sommer das Fenster offen hatte hat man sich durchaus gefragt was das nun soll nachts um halb 3 an einer gut einsehbaren und unbefahrenen Kreuzung das PRESSLUFTHORN einzuschalten. Bei aller Liebe das muss nicht sein! Und ja es gab schon Elektroanlagen.

Aus diesem Grund habe ich durchaus Verständniss für Bewohner um die Kliniken. Die habens nicht leicht. Ständig dieses Tatütata, dann diese Hubschrauber und noch alle Besucher in vor den Einfahrten und in den Vorgärten stehen nur um das Parkhaus zu sparen...
mär ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2012, 00:31   #8
der_hendrik

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von der_hendrik
 
Name: Hendrik
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Zwischen Hänsch und TD
Beiträge: 1.229
Standard

Zitat:
Zitat von mär Beitrag anzeigen
Da fasse ich mir an den Kopf nachts auf 80db zu begrenzen. Die Leute haben ihren Fernseher lauter als 80db.
Bei dem Vergleich von Schalldruckpegeln wird schnell die Entfernung zur Schallquelle vernachlässigt. Die spielt aber bei Schallpegelmessungen eine grosse Rolle.
Die 80dB in der Petition wurden bei einer Entfernung von 7 Metern angegeben.

Ich muss morgen mal meine alten Physikunterlagen aus Studienzeiten heraussuchen. Mal gucken, ob ich es noch schaffe, den Schalldruckpegel einer 2297 GM von 1 Meter auf 7 Metern Entfernung umzurechnen.




der_hendrik ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2012, 00:44   #9
karl-peter

Bronze-Mitglied
 
Registriert seit: 09.03.2007
Beiträge: 929
Standard

Zitat:
Zitat von Diethelm Beitrag anzeigen

... aber Anweisung vom LZ-Führer ist
"Wer aus der Halle zum Einsatz fährt, macht die Musik an. Wenn wir nachts um 3 Uhr aufstehen, können das die andern auch."
Das ist das eigentliche Problem!
Die genervten Anwohner muss man schon verstehen, wenn man sich nur ein wenig in der Lage versetzt. Bei den stressigen Zeiten in der heutigen Arbeitswelt und den damit verbundenen steigenden Zahlen der psychischen Erkrankungen - inkl. Burnout - ist das nächtliche Horn eine zusätzliche Belastung. Menschen mit schlafstörungen schlafen vielleicht nicht nach 2 Minuten wieder ein, sondern liegen noch eine ganze Weile wach. Den Chef interessiert es auch nicht, dass der Mitarbeiter gerädert zur Arbeit kommt, weil wieder ein Löschzug durchs Ort gesondert ist. Ihn interessiert das der Mitarbeiter Leistung bringt.

Als freiwillige Helfer wissen die meisten hier von was ich rede - nur von der anderen Seite. Sie stehen mitten in der Nacht auf, fahren zum Einsatz und am nächsten Tag in der Schreinerei / Spedition / Autohaus / Bank / Versicherung etc. muss ein jeder Volunteer auch seine Leistung bringen.

Betrachtet man das o.g. Zitat, welches ich genauso von der hiesigen Feuerwehr kenne, muss man auch Egoismuss bei der Feuerwher / Rettung / SEG etc. unterstellen. Die meisten sind freiwilligdem Dienst beigetreten und nehmen sich das Recht heraus ab und zu "unschuldige" Leute zu wecken, weil sie selbst wach sind...

Blaulicht und Einsatzhorn ordnen den übrigen Verkehrsteilnehmern an, sofort freie Bahn zu schaffen.

Ist aber keine anderer Verkehrsteilnehmer da, braucht auch kein Horn irgendetwas anzuordnen !

Versicherungsrechtlich ist das mittlerweile undbedenklich, den nach einem Urteil sind 10 Sekunden des Horns (ca. 3 Durchläufe), bei angepasster Fahrweise, ausreichend. Dauerhorn ist niergend festgeschrieben.
karl-peter ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2012, 18:26   #10
lückenhüpfer

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von lückenhüpfer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 690
Standard

Zitat:
Zitat von karl-peter Beitrag anzeigen
Versicherungsrechtlich ist das mittlerweile undbedenklich, den nach einem Urteil sind 10 Sekunden des Horns (ca. 3 Durchläufe), bei angepasster Fahrweise, ausreichend. Dauerhorn ist niergend festgeschrieben.
Entschuldige aber bist du Richter oder Anwalt oder sowas ? Bzw. hast du dazu was schriftliches (!) ?

Mit solchen Aussagen begibst du dich auf extrem dünnes Eis und führst die Logik des ohne Signal fahrens mal direkt ad absurdum.

Ich würde gerne mal damit anfangen das diese genannten drei Durchläufe der Tonfolge überhaupt nichts mit der Versicherung zu tun hat sondern mit der juristischen Klärung der Schuldfrage im Falle eines Unfalles. Das bedeutet auch nicht das du aus dem Schneider bist wenn das Horn dreimal geläutet hat sondern nur das man dir keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann durch das zu späte einschalten des Horns. Da sind alle anderen Begleitumstände noch nichtmal berücksichtigt.

Dann kommen die nächsten Punkte nämlich das diese Tonfolgen vor dem Ereignis durchgelaufen sein müssen. Das kann ein VT sein oder auch eine Kreuzung, Einmündung usw.. Bezieh ich das jetzt mal auf eine Großstadt ( auf dem Land dürfte das Problem der nächtlichen Lärmbelästigung eher ein homöopathisches Problem sein) bedeutet das i.d.R. zu 90% Dauerhorn. Schlieslich können in Großstädten wie auch in Dörfern oder sonstwas in zehn Sekunden Alarmfahrt etliche Kreuzungen passiert werden.

Zu guter letzt ist das lediglich ein Präzedenzfall der gern heranzgezogen wird und auch keine höchstrichterliche Klärung. Sprich fällt morgen ein Gericht ein gegenteiliges Urteil hast du genau die Pattsituation wie sie bisher auch war. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt die das widerlegt hast du im Falle eines Unfalles bei dem du die StVO übertreten hast ohne eingeschaltete Tonfolge einen eklatant höheren Schuldanteil.

Also bitte bitte bitte geht damit nicht auch noch bei jungen Kollegen hausieren und vermittelt das drei Tonfolgen ein Freibrief wäre der sie von jeglicher Schuld freispricht.

@ Diethelm Du scheinst doch schon eine Weile im Geschäft zu sein. Von daher finde ich deinen Kommentar zu den freiwilligen Helden daneben. Wenn ich davon ausgehe das ein Helfer der nicht täglich mit Sondersignal fährt ohnehin ein höheres Gefährdungsrisiko trägt dann ist es doch nur sinnvoll wenn er sich wenigstens mit Dauerhorn nicht auch noch selbst aufs Glatteis manövriert nur um den Lärmpegel nicht nach oben zu treiben.

Es ist sicher jeder Kollege bereit das Horn massvoll einzusetzen wenn Gesetzeslage einen da nicht im Stich lässt. Sprich es müssen eindeutige Regeln her der dem Einsatzfahrer nicht den schwarzen Peter zuschiebt.

Ich arbeite hauptberuflich in einer Großstadt im Rettungsdienst und fahre auch nicht mit Dauerhorn. Allerdings bin ich mir der Arschkarte stets bewusst die ich dabei immer neben dem Führerschein klemmen hab. Ein Grund warum ich jungen Kollegen sage das Horn wird eingeschaltet wenn wir losfahren und ausgeschaltet wenn wir da sind (einsatzbedingte Ausnahmen jetzt nicht genannt) oder ohne Horn, aber dann hat alles andere Vorfahrt und wenn es die Omi mit dem Rollator ist.
lückenhüpfer ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2012, 06:29   #11
Blaulicht05

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Blaulicht05
 
Registriert seit: 17.12.2006
Beiträge: 6.607
Standard

...und dann sollen alle Feuerwehrfahrzeuge die nur ein Martin-Horn 2297GM drauf haben nachts ganz ohne Horn zum Einsatz fahren oder eine zweite SoSi für ~500€ bekommen...?

Also das mit der 80db Begründung ist echt mit das dümmste was ich je gehört habe!
Blaulicht05 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2012, 17:13   #12
as1

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von as1
 
Registriert seit: 04.10.2009
Beiträge: 319
Standard

Zitat:
Zitat von Patrik Faber Beitrag anzeigen

...und hier die Gegen-Pedition um die obige abzulehnen:


https://epetitionen.bundestag.de/ind...petition=22560
as1 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:15 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.