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Alt 16.09.2009, 21:33   #1
rescuechicken

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Hmm... interessant. Ja stimmt schon, welcher Polizist würde da was sagen... (Gell Jango? ;-))

Denke auch, dass das okay gehen sollte.

Ist doch wie bei allem - der gute Wille zählt.....
Bei blauer Leuchte würde das anders aussehen und während der Fahrt auch.
Aber Gelblicht und nur im Gefahrenfall, wen ineterssiert denn das?
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Alt 16.09.2009, 22:50   #2
musikflyer

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Und jetzt kommt das Übliche:
Aber wehe es baut zufällig jemand hinter dir nen Unfall und sagt: "Ich bin von dem Blitzlicht geblendet wurden".
Dann habt ihr nen Problem..




Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!
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Alt 16.09.2009, 23:08   #3
rescuechicken

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Name: Axel
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Zitat:
Zitat von musikflyer Beitrag anzeigen
Und jetzt kommt das Übliche:
Aber wehe es baut zufällig jemand hinter dir nen Unfall und sagt: "Ich bin von dem Blitzlicht geblendet wurden".
Dann habt ihr nen Problem..

Hat es das in der Realität schon mal gegeben?
Wer, außer uns, weiß denn, dass es da Unterschiede gibt?
Ich kenne keinen (Eltern, Freunde usw.) die das wüßten.
Für die ist Gelblicht eben Gelblicht.
Und wenn ich die Movia auf dem Dach hatte wenn es kracht, wer kennt dann den Unterschied zur Comet Effekta, deren Genehmigung habe ich im Auto liegen.
Und bei einem wirklichen Gefahrenfall, soll mir der Richter mal das größere Übel erklären.
Keine oder schlechte Absicherung oder gute mit falscher Leuchte.

Aber das ist typisch Deutsch.
Das muss alles geregelt sein, so lange regeln, bis selbst Fachleute nicht mehr durchblicken.

Sind wir doch mal ehrlich - wo ist der Unterschied.
Die Effekta-Leuchten sind als Comet auf Fahrzeugen mit Zulassung unterwegs.
Also ist offizielle und private Version doch das Gleiche.
Heißt nur anders.
Warum darf ich dann die gelbe RKLE von Hella nicht auch offiziell und privat nutzen?
Rundumlicht ist Rundumlicht.

So etwas nervt mich total an.....
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Alt 17.09.2009, 15:14   #4
Casi

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Zitat:
Zitat von musikflyer Beitrag anzeigen
Und jetzt kommt das Übliche:
Aber wehe es baut zufällig jemand hinter dir nen Unfall und sagt: "Ich bin von dem Blitzlicht geblendet wurden".
Dann habt ihr nen Problem..
Das sehe ich genauso... Selbst wenn die meisten Polizisten gut finden, dass man zur Sicherheit was getan hat, gibt es immernoch die andere Seite: Leute, die die Schuld immer auf wen Anderes abwälzen wollen. Passiert etwas, wird solange gesucht, bis man einen "Doofen" gefunden hat. Leute, die quasi über Leichen gehen würden, nur um keine Punkte und Strafen kassieren zu müssen. Von solchen Leuten gibt es einige. Der "Doofe" wollte ich dann nicht sein. Solche Leute haben oft gewaltige Anwälte, die für die passende Kohle die gesamte "Trickkiste" auspacken. Habe auch schon überlegt, wegen der kleineren Abmaße, eine Movia D ins Auto zu packen...die ließe sich perfekt Verstauen. Wenn ich dann aber wieder an solche Leute denke, lasse ich besser die große Typ 06 hinterm Sitz stehen :nick2: Dann können sie sich einen anderen "Schuldigen" suchen...

Gruß

Casi
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Alt 17.09.2009, 15:52   #5
rtk6sl

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Aber mal bitte.... Angenommen man hat in der Abenddämmerung einen Unfall den man absichert!

Ganz ehrlich... Ob man nun von einer Effekta Comet geblendet wird oder einer Movia-D .... Ist in meinen Augen kein Unterschied
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Alt 17.09.2009, 16:02   #6
Mobius One

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Darf man die Comet E privat verwenden?




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
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Alt 17.09.2009, 16:05   #7
Jango112

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Darf man die Comet E privat verwenden?
Ja! Die Comet-E ist aus der effakta-Reihe und damit für Privatanwender zugelassen.
Paradox: Als normale Kennleuchte ist sie nicht zugelassen!




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.
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Alt 17.09.2009, 17:36   #8
Mobius One

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Inwiefern übersteigt die Comet E die Lichtleistung und den Preis der normalen Comet?




Gruppendynamik und Schweigespiralen sind schon sehr interessant.
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Alt 17.09.2009, 18:14   #9
Casi

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Zitat:
Zitat von rtk6sl Beitrag anzeigen
Aber mal bitte.... Angenommen man hat in der Abenddämmerung einen Unfall den man absichert!

Ganz ehrlich... Ob man nun von einer Effekta Comet geblendet wird oder einer Movia-D .... Ist in meinen Augen kein Unterschied
Seh ich auch so... aber wenn du eine Leuchte nach § 53a Abs. 3 StVZO verwendest, kann dir beim genannten Fall keiner ans Bein pinkeln. Du kannst ja nachweisen, kein Gesetz verletzt zu haben. So ist das in diesem Land nunmal. Ob sinnig oder nicht, Gesetz ist Gesetz... auch wenns nicht immer ganz nach dem menschlichen Verstand ist.

Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
Ja! Die Comet-E ist aus der effakta-Reihe und damit für Privatanwender zugelassen.
Paradox: Als normale Kennleuchte ist sie nicht zugelassen!
Ich denke das liegt daran, dass jede weitere Zulassung Geld kostet. Andere Platine= neue Zulassung. Warum soll Hänsch das investieren, wenn es die normale Comet schon gibt

Gruß

Casi

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Zitat:
Zitat von Mobius One Beitrag anzeigen
Inwiefern übersteigt die Comet E die Lichtleistung und den Preis der normalen Comet?
Im Preis tun die Beiden sich nichts. Es geht bloß um die unterschiedlichen Zulassungen. Die E musste dafür eine andere Platine bekommen, welche anstatt 15Joule nur 14Joule Blitzenergie hat. Sprich die Lichtleistung der E ist herabgesetzt, inwieweit es da Maximalwerte gibt, weiss ich nicht. Auch über die Streuuung der Lichthaube weiss ich nichts. Mir schwirrt nur gerade im Hinterkopf rum, dass eine solche Leuchte für so eine Zulassung nur einen maximalen durchschnittlichten Stromverbrauch von 2,5 A haben darf... Da kann ich zwar nicht die Hand für ins Feur legen, aber ich meine das mal in irgendwelchen KBA Unterlagen gelesen zu haben...

Gruß

Casi
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