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#11 | |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
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Das ist mein Verständnis, ja. Weil es sich im einen Fall um gerichtete Kennleuchten für gelbes Blinklicht handelt und im anderen Fall eben um zusätzliche Warnleuchten. Gerichtete gelbes Blinklicht geht aber eigentlich nur als Heckwarnsystem. Dafür gelten nach der StVZO aber Beschränkungen.
Führen dürfen sie nur Blaulichtfahrzeuge mit Ausnahme der Unfallhilfswagen der Verkehrsbetriebe. Und darüberhinaus gilt: Zitat:
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