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Alt 20.12.2010, 21:16   #1
Doku112

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Name: Christoph
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Zitat:
Zitat von Dashmiser II Beitrag anzeigen
Hallo !

Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst.
Laut Kfz-Schein hanedelt es sich um ein Sonderkraftfahrzeug " Feuerwehr ". Diese dürfen laut StvZO §52 Abs.3 mit entsprechendem Blaulicht ausgestattet sein, daher erfolgt keine spezifizierte Eintragung. Lediglich die Gesamthöhe müsste dann geändert werden, wenn es sich um ein fest montierte Anlage handelt.
Okay, vielen Dank. Naja, ich war stuzig weil ich bei anderen Feuerwehr-Fahrzeugpapieren immer eine Eintragung gefunden hatte.
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Alt 21.12.2010, 18:21   #2
der_hendrik

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Name: Hendrik
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Der eine Prüfer machts so, der andere so. Die Leute beim Strassenverkehrsamt und beim Tüv sind auch nur Menschen.




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Alt 21.12.2010, 18:28   #3
Degster

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Der Eintrag "Sonderkfz Feuerwehr" reich aus, in der Zulassungsbescheinigung Teil I von dir steht aber nicht die neue Höhe drin, das ist der Standardtext für den Passat mit Dachreling, steht "ab Werk" so drin.
Halte doch einfach mal den Meterstab daneben...

Bei uns im OV ist das doppelt gemoppelt drin: So. KFZ und "Kennl. f. bl. Blinkl."<- hatte keinen Platz mehr.




Nur die Dunkelheit ist Real, das Licht scheint nur so.
Wenn du glaubst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein her.
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Alt 21.12.2010, 18:40   #4
Sebi

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Als ich noch bei einer großen Baufirma tätig war, hab ich mir auch mal die FZ-Scheine angeschaut als eine Ladung neue Sprinter kam. Selbst da stand nur irgendwas von Fahrzeug zum Straßenbau oder sowas drin. Die gelben Leuchten waren nicht explizit eingetragen. Kamen aber direkt von Mercedes.
Also selbst dort wird´s so gehandhabt...
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Alt 21.12.2010, 22:25   #5
Mischl

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Vielleicht kann ich als KFZ-ler ja helfen:
Grundsätzlich reicht die Eintragung So.KFZ, Feuerwehr aus,
damit eine Sondersignalanlage verbaut werden darf.
Wie schon angesprochen muss dann nur die Höhe geändert werden.
Dies Kann sowohl im Schein als auch im KFZ-Brief erfolgen,
entweder in beiden oder in einem, Hauptsache es steht irgendwo.
Ansonsten wäre mir nur bekannt, das im Brief stehen muss, das
das Fahrzeug eine Anlage hat.
Da dein Auto früher ein Privat-PKW vor der FW-Laufbahn war,
ist anzunehmen das von der Zulassungsstelle bis auf die Änderung
in So.Kfz. nichts weiter passiert ist, die sind alle relativ "schreibfaul".

Ich würde einfach das Auto so ausbauen wie du es vorhast und anschließend
messen und mit den Werten zum TÜV fahren und einen neuen Schein erstellen lassen.
Damit muss später nichts mehr nach/umgetragen werden wenn die Kiste wieder vom
Hof soll





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Alt 21.12.2010, 22:52   #6
GinTonic

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Zitat:
Zitat von Mischl Beitrag anzeigen
Damit muss später nichts mehr nach/umgetragen werden wenn die Kiste wieder vom
Hof soll
Richtig. Einfach machen (natürlich nach gültigen Richtlinien) dann mit roter Nummer zum Tüv. Fahren darfst du ja eh nicht.
Dann de Tüv-Prüfer alles zeigen, der nimmt das ab und macht alles fertig.
Und fertig.

Mehr brauchst du eigentlich nicht beachten.




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 21.12.2010, 23:18   #7
Jango112

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Also, da der Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I) eine "verkleinerte" Kopie des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist, muss eine Veränderung in beiden Dokumenten eingetragen sein/werden.




"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

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