15.01.2011, 22:01 | #1 |
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Sputnik nano RWS nur synchron?
Hallo zusammen!
Frage: steht irgendwo geschrieben, dass man das RWS von Hänsch nur synchron betreiben darf? Im Beipackzettel steht zwar, dass nur der synchrone Betrieb nach ECE R-65 zugelassen ist, aber die ECE R-65 interessiert doch gar nicht, oder? Die Nanos haben doch die ~~K566 Zulassung. In der Genehmigungsurkunde vom KBA steht auch nix von synchronem Betrieb o.ä. Muss ich woanders suchen? Oder ist alternierend beim RWS erlaubt??? Gruß |
15.01.2011, 22:38 | #4 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 15.06.2008
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Danke Blaulicht05, aber gelesen habe ich das hier im Forum schon mehrfach, aber gibt es da einen rechtsverbindlichen Text, der das vorschreibt?
In der Genehmigungsurkunde steht nur, dass das RWS nur im Stand betrieben werden darf. Wer sagt, dass alternierend verboten ist? EDIT: Danke Jan, mit dem einen Satz hätte ich es auch sagen können ;-) |
15.01.2011, 23:04 | #6 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 15.06.2008
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Also bei meinen steht im "Beipackzettel" wie man die umprogrammieren kann. Probiert hab ich's allerdings noch nicht...
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15.01.2011, 23:06 | #7 | |
Bronze-Mitglied Name: Jan
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Ort: Gifhorn
Beiträge: 999
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Zitat:
- Quadroblitz 2Hz - Quadroblitz 1,5Hz - Quadroblitz alternierend 1,5Hz - Strobe - Strobe alternierend Geht allerdings nur mit Softwarestand >= 3.0 | |
15.01.2011, 23:15 | #8 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 22.10.2005
Beiträge: 9
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Moin,
das Programmieren ist sehr einfach. Ich erinnere mich dunkel, hier auch mal in der Technik-Ecke einen Beitrag zu gelesen zu haben. So weit ich weiß, ist der Betrieb ohne Anschluss der Sync-Leitung definitiv nicht zulässig, zu allem anderen ist mein Stand auch eher: "Hm... steht ja nicht drin dass das nicht zulässig ist". Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht etc. pp. - die Einbau- und Betriebsanleitung ist da allerdings tatsächlich meiner Meinung nach etwas missverständlich und allgemein gültige und belegte Aussagen dazu habe ich auch noch nicht in einer Form in der Hand gehalten, dass ich "sicher" sein könnte, was gilt. Schließlich kann man kontern mit: "Äh ja Moment, das System ist doch aber zugelassen, da gehe ich als Verbraucher davon aus, dass da dann auch alle technisch erlaubten Blitzmuster zulässig sind...". Martin |
15.01.2011, 23:41 | #9 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 44
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ja, so ähnlich würde ich auch argumentieren.
Schließlich könnte ich mir ja auch 2 Comet effekta auf's Dach stellen. Die blitzen dann auch nicht gleichzeitig.... Ein wenig Rechtssicherheit wäre aber schon nett.... |
16.01.2011, 15:31 | #10 |
Bronze-Mitglied Registriert seit: 03.01.2008
Ort: dehemm ;-)
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StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen
(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten. Denke mal dass das dann auch für Kennleuchten gilt |
- Wir machen den Weg frei...nicht die Bank...
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16.01.2011, 15:41 | #11 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.639
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www.fg-haensch.de
Da findet man diverse Kontaktmöglichkeiten. Sicherlich gibt es auch jemanden, der das beantworten kann. |
16.01.2011, 15:44 | #12 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 15.06.2008
Beiträge: 44
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Habe Hänsch schon angeschrieben...
Das mit den lichttechnischen Einrichtungen klingt aber schon mal plausibel.... Aber dann müssten bei Lichtbalken ja auch immer beide Leuchten gleichzeitig aufblinken/blitzen oder nicht? |
Geändert von Dr.T (16.01.2011 um 15:55 Uhr). |
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16.01.2011, 16:05 | #13 |
Gold-Mitglied Name: Wilhelm
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Never change a running system - never run a changed system!
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16.01.2011, 16:09 | #14 |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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16.01.2011, 16:12 | #15 |
Gold-Mitglied Name: Wilhelm
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Never change a running system - never run a changed system!
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16.01.2011, 16:16 | #16 | |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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Zitat:
Allerdings besteht ein Set RWS nano ja aus 2 Leuchtkörpern. Die Hersteller der Balken könnten ja argumentieren, dass eine RTK, ein DBS oder ein TopAS EINE Einheit ist und deshalb blitzen, blinken, drehen darf wie sie will. Heißt im Umkehrschluss, dass man bei 2 RTK 6 nebeneinander auf dem Dach dafür sorgen müsste, dass sie gleichzeitig blitzen. (-> Das wäre der lichttechnische Overkill) | |
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16.01.2011, 16:24 | #17 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 22.10.2005
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16.01.2011, 18:20 | #18 | |
Bronze-Mitglied Name: Sebastian
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Zitat:
Grundsätzlich kenne ich das aber auch so, dass auch Frontblitzer nicht alternierend betrieben werden dürfen, ebenso wie Springlicht EIGENTLICH verboten ist. Stellt sich also doch eher die Frage, ob es explizite Ausnahmen gibt, oder ob es nur gebilligt wird. Die Frage bezüglich der Einzelleuchten bliebe aber bestehen. | |
Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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16.01.2011, 18:40 | #19 |
Forum-Mitglied Registriert seit: 15.06.2008
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16.01.2011, 18:46 | #20 | |
Forum-Mitglied Registriert seit: 22.10.2005
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Moinmoin,
Zitat:
Viele Grüße Martin EDIT: Quelle ECE-R 65: http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/ece-regelungen.html?nn=35602#doc20394bodyText4 | |
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