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Alt 15.01.2011, 22:03   #1
big daddy

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Kann man das an den RWS ändern oder werden die Festeingestellt ausgeliefert?




Gruß, Frederick Feuerwehrler a.D.
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Alt 15.01.2011, 22:04   #2
Dr.T

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Also bei meinen steht im "Beipackzettel" wie man die umprogrammieren kann. Probiert hab ich's allerdings noch nicht...
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Alt 15.01.2011, 22:06   #3
jan-2601

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Name: Jan
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Zitat:
Zitat von big daddy Beitrag anzeigen
Kann man das an den RWS ändern oder werden die Festeingestellt ausgeliefert?
Kannst du umprogrammieren.

- Quadroblitz 2Hz
- Quadroblitz 1,5Hz
- Quadroblitz alternierend 1,5Hz
- Strobe
- Strobe alternierend

Geht allerdings nur mit Softwarestand >= 3.0
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Alt 15.01.2011, 22:15   #4
mdiedrich

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Moin,

das Programmieren ist sehr einfach. Ich erinnere mich dunkel, hier auch mal in der Technik-Ecke einen Beitrag zu gelesen zu haben.

So weit ich weiß, ist der Betrieb ohne Anschluss der Sync-Leitung definitiv nicht zulässig, zu allem anderen ist mein Stand auch eher: "Hm... steht ja nicht drin dass das nicht zulässig ist". Ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht etc. pp. - die Einbau- und Betriebsanleitung ist da allerdings tatsächlich meiner Meinung nach etwas missverständlich und allgemein gültige und belegte Aussagen dazu habe ich auch noch nicht in einer Form in der Hand gehalten, dass ich "sicher" sein könnte, was gilt. Schließlich kann man kontern mit: "Äh ja Moment, das System ist doch aber zugelassen, da gehe ich als Verbraucher davon aus, dass da dann auch alle technisch erlaubten Blitzmuster zulässig sind...".

Martin
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Alt 15.01.2011, 22:41   #5
Dr.T

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ja, so ähnlich würde ich auch argumentieren.
Schließlich könnte ich mir ja auch 2 Comet effekta auf's Dach stellen.
Die blitzen dann auch nicht gleichzeitig....
Ein wenig Rechtssicherheit wäre aber schon nett....
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Alt 16.01.2011, 14:31   #6
Morpheuz

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StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen

(4) Sind lichttechnische Einrichtungen gleicher Art paarweise angebracht, so müssen sie in gleicher Höhe über der Fahrbahn und symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein (bestimmt durch die äußere geometische Form und nicht durch den Rand ihrer leuchtenden Fläche), ausgenommen bei Fahrzeugen mit unsymmetrischer äußerer Form und bei Krafträdern mit Beiwagen. Sie müssen gleichfarbig sein, gleich stark und - mit Ausnahme der Parkleuchten und der Fahrtrichtungsanzeige - gleichzeitig leuchten.

Denke mal dass das dann auch für Kennleuchten gilt




- Wir machen den Weg frei...nicht die Bank...
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Alt 16.01.2011, 14:41   #7
Commander

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www.fg-haensch.de
Da findet man diverse Kontaktmöglichkeiten.
Sicherlich gibt es auch jemanden, der das beantworten kann.
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Alt 16.01.2011, 14:44   #8
Dr.T

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Habe Hänsch schon angeschrieben...
Das mit den lichttechnischen Einrichtungen klingt aber schon mal plausibel....
Aber dann müssten bei Lichtbalken ja auch immer beide Leuchten gleichzeitig aufblinken/blitzen oder nicht?

Geändert von Dr.T (16.01.2011 um 14:55 Uhr).
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Alt 16.01.2011, 15:24   #9
mdiedrich

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Moinmoin,

Zitat:
Zitat von Morpheuz Beitrag anzeigen
StVZO §49a: Lichttechnische Einrichtungen
sehr guter Pointer, ich habe schon einiges an §§ gelesen, aber _den_ hatte ich bisher diesbezüglich nicht am Wickel...

Viele Grüße
Martin
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