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Alt 16.01.2011, 14:44   #1
Dr.T

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Habe Hänsch schon angeschrieben...
Das mit den lichttechnischen Einrichtungen klingt aber schon mal plausibel....
Aber dann müssten bei Lichtbalken ja auch immer beide Leuchten gleichzeitig aufblinken/blitzen oder nicht?

Geändert von Dr.T (16.01.2011 um 14:55 Uhr).
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Alt 16.01.2011, 15:05   #2
techniker

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Zitat:
Zitat von Dr.T Beitrag anzeigen
Aber dann müssten bei Lichtbalken ja auch immer beide Leuchten gleichzeitig aufblinken/blitzen oder nicht?
Gutes Gegenargument..
Nur hier werden die Lichtwerte überschritten und daher blitzen diese versetzt.
(soweit ich weiß )




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Alt 16.01.2011, 15:09   #3
GinTonic

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Zitat:
Zitat von techniker Beitrag anzeigen
Gutes Gegenargument..
Nur hier werden die Lichtwerte überschritten und daher blitzen diese versetzt.
(soweit ich weiß )
Bei der RTK 6 mit KL-XR hast du auf jeden Fall recht. Da dürfen beide Module nicht gleichzeitig blitzen.




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 16.01.2011, 15:12   #4
techniker

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Zitat:
Zitat von GinTonic Beitrag anzeigen
Bei der RTK 6 mit KL-XR hast du auf jeden Fall recht. Da dürfen beide Module nicht gleichzeitig blitzen.
Ja, hab mich darauf bezogen - hätte ich wohl noch dazu schreiben sollen..




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Alt 16.01.2011, 15:16   #5
GinTonic

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Zitat:
Zitat von techniker Beitrag anzeigen
Ja, hab mich darauf bezogen - hätte ich wohl noch dazu schreiben sollen..
Gerade bei LED Balken könnte ich mir diese Regelung auch vorstellen.

Allerdings besteht ein Set RWS nano ja aus 2 Leuchtkörpern.
Die Hersteller der Balken könnten ja argumentieren, dass eine RTK, ein DBS oder ein TopAS EINE Einheit ist und deshalb blitzen, blinken, drehen darf wie sie will.


Heißt im Umkehrschluss, dass man bei 2 RTK 6 nebeneinander auf dem Dach dafür sorgen müsste, dass sie gleichzeitig blitzen.
(-> Das wäre der lichttechnische Overkill)




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Alt 16.01.2011, 17:20   #6
SebastianFwS

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Zitat:
Zitat von GinTonic Beitrag anzeigen
Gerade bei LED Balken könnte ich mir diese Regelung auch vorstellen.

Allerdings besteht ein Set RWS nano ja aus 2 Leuchtkörpern.
Die Hersteller der Balken könnten ja argumentieren, dass eine RTK, ein DBS oder ein TopAS EINE Einheit ist und deshalb blitzen, blinken, drehen darf wie sie will.


Heißt im Umkehrschluss, dass man bei 2 RTK 6 nebeneinander auf dem Dach dafür sorgen müsste, dass sie gleichzeitig blitzen.
(-> Das wäre der lichttechnische Overkill)
Was im Falle von Einzelleuchten tatsächlich aber nicht funktionieren würde.
Grundsätzlich kenne ich das aber auch so, dass auch Frontblitzer nicht alternierend betrieben werden dürfen, ebenso wie Springlicht EIGENTLICH verboten ist. Stellt sich also doch eher die Frage, ob es explizite Ausnahmen gibt, oder ob es nur gebilligt wird.

Die Frage bezüglich der Einzelleuchten bliebe aber bestehen.




Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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Alt 16.01.2011, 17:40   #7
Dr.T

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Also "Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung" regelt die ECE R65.
Die besagt auch das mit der Synchronität, glaube ich...
Aber die ECE R65 greift doch bei Warnleuchten nach §53a nicht, oder?
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