Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Kennleuchten & LED-Systeme > Hänsch
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 01.09.2011, 01:51   #1
chspandl

Silber-Mitglied
 
Registriert seit: 28.03.2007
Beiträge: 1.685
Standard

Naja, ich selbst wechsle die Leuchte im Auto auch gerne mal durch, aber das ist dann meine eigene Sache, und auch mein eigenes Risiko.

Aber ich will halt nicht jemandem Raten, "du nimm doch ne Movia", und bei der nächsten Panne bekommt er Sie abgenommen und ein Bußgeld.
Daher kann ich, mit meinem Gewissen vereinbar, nur das schreiben, was ich oben schon geschrieben habe.

Zitat:
das Leuchten die dem §52 entsprechen, automatisch den §53a abdecken
Aber falls das stimmen sollte mit dem wäre das ja ein Hammer...
Woher stammt diese Info, wenn man fragen darf?
chspandl ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 14:21   #2
Flo-HH

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Flo-HH
 
Name: Florian
Registriert seit: 24.08.2009
Ort: Hamburg (Ost)
Beiträge: 2.570
Standard

Zitat:
Zitat von chspandl Beitrag anzeigen
[...]

Aber falls das stimmen sollte mit dem wäre das ja ein Hammer...
Woher stammt diese Info, wenn man fragen darf?
Von einem guten Bekannten der Rechtsanwalt ist. Wir haben uns ein bisschen durch die Bücher gewälzt und er meinte das dann.
Zumal beim §53a ja nur drinne steht, das man eine Kennleuchte nur in Verbindung mit dem Warnblinklicht betreiben darf. Es steht nicht drinne, das es besondere Kennleuchten gibt, die man einsetzen darf. Deshalb mein entschluss. KL die nach §52 zugelassen sind, darf man auch gemäß §53a verwenden. (Achtung: Mein Entschluss)
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53a.php




Ordnung ist das halbe Leben. Ich lebe in der anderen Hälfte!
Meine Sammlung
Flo-HH ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 15:25   #3
Jango112

Moderator
 
Benutzerbild von Jango112
 
Name: Jan
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 6.623
Standard Eigentlich wollte ich mich hier nicht einbringen, aber...

... lest bitte mal aufmerksam den Abs. 3 - speziell den 2. Satz.
Da steht:
Zitat:
Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.




Mal ganz ketzerisch gefragt: Wenn sich die hier entwickelte Rechtsauffassung als richtig erweisen sollte, warum schmeißt Hänsch Unsummen für Entwicklung und Zulassung der effekta-Leuchten zum Fenster raus?!

Vielleicht sollte man denen diese Sicht der Dinge mal erzählen - Einsparvorschläge sind doch bei jedem Unternehmen gefragt.





"Das Problem bei Zitaten aus dem Internet ist, dass man nie weiß, ob sie auch echt sind."
Galileo Galilei (1638)

Moderator schreibt orange.

Geändert von Jango112 (01.09.2011 um 15:34 Uhr).
Jango112 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 19:11   #4
UKR

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von UKR
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
Standard

Kennleuchten sind entweder entsprechend der ECE-R65 oder der TA13 geprüft. Zusätzliche Warnleuchten hingegen regeln sich nach TA20. Ist also ein Unterschied und damit geht die Argumentation des Anwalts ins Leere.
UKR ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 19:21   #5
Flo-HH

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Flo-HH
 
Name: Florian
Registriert seit: 24.08.2009
Ort: Hamburg (Ost)
Beiträge: 2.570
Standard

Zitat:
Zitat von Jango112 Beitrag anzeigen
... lest bitte mal aufmerksam den Abs. 3 - speziell den 2. Satz.
Da steht:




Mal ganz ketzerisch gefragt: Wenn sich die hier entwickelte Rechtsauffassung als richtig erweisen sollte, warum schmeißt Hänsch Unsummen für Entwicklung und Zulassung der effekta-Leuchten zum Fenster raus?!

Vielleicht sollte man denen diese Sicht der Dinge mal erzählen - Einsparvorschläge sind doch bei jedem Unternehmen gefragt.

Genau diese Frage hab ich mir auch gestellt. Ich könnte es mir nur erklären, das Hänsch sonst das als PR nutz. Also "Nur unsere Leuchten sind zugelassen"...

AAber irgendwie finde ich diesen besagten §22a nicht wirklich bzw. nur den Aktuellen und da steht unter Nummer 20 "Fahrtenschreiber"...




Ordnung ist das halbe Leben. Ich lebe in der anderen Hälfte!
Meine Sammlung
Flo-HH ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 20:29   #6
UKR

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von UKR
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
Standard

Zitat:
Zitat von Flo-HH Beitrag anzeigen
AAber irgendwie finde ich diesen besagten §22a nicht wirklich bzw. nur den Aktuellen und da steht unter Nummer 20 "Fahrtenschreiber"...
Im §22 sind die Warnleuchten unter Nr. 16 aufgeführt. Mit "20" ist aber nicht die Nr. 20 im §22 gemeint, sondern die TA20.
UKR ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 20:46   #7
Flo-HH

Gold-Mitglied
 
Benutzerbild von Flo-HH
 
Name: Florian
Registriert seit: 24.08.2009
Ort: Hamburg (Ost)
Beiträge: 2.570
Standard

Zitat:
Zitat von UKR Beitrag anzeigen
Im §22 sind die Warnleuchten unter Nr. 16 aufgeführt. Mit "20" ist aber nicht die Nr. 20 im §22 gemeint, sondern die TA20.
Ahhhh und wieder ein Stückchen Schlauer, danke




Ordnung ist das halbe Leben. Ich lebe in der anderen Hälfte!
Meine Sammlung
Flo-HH ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2011, 20:50   #8
UKR

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von UKR
 
Registriert seit: 04.10.2006
Beiträge: 1.415
Standard

Ich meine übrigens §22a und nicht §22.
UKR ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:32 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.