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![]() Silber-Mitglied Registriert seit: 26.04.2009
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Genau im Jahr 1956 gab es die Neufassung der StVO, erstmals war hier "blaues Blinklicht" vorgeschrieben. Somit ist das Fahrzeug im Video absolut StVO konform gewesen.
Was hier im Video noch zu hören ist, ist typisch für diese Zeit. Auf der einen Seite die alte Klangfolge und der Motorkugelwecker, der allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig war. Die StVO spricht hier jetzt von: "Eine Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne muss an Fahrzeugen angebracht werden, die aufgrund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten führen." Hier auch noch ein paar Infos: http://sosi.myds.me/forum/showthread.php?t=5523 |
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand (Arthur Schoppenhauer)
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