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#37 | |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 30.11.2006
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![]() Zitat:
Im Zulassungs-Merkblatt von 1999 zum §52 ist unter 2.8. erwähnt, dass Kennleuchten für Blaues Blinklicht mit einer gerichteten Fernwirkung nur außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden dürfen. Somit ist es zwar klar geregelt, die Praxis sieht aber genau anders herum aus. Fast alle Einsatzfahrzeuge die ich zB sehe die solche Leuchten verbaut haben, nutzen sie grundsätzlich. Egal ob Polizei oder RD , ob Stadt oder Land. | |
???
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