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#20 | |
![]() Bronze-Mitglied Name: Tom
Registriert seit: 21.03.2013
Ort: Rhein Main
Beiträge: 194
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Zitat:
Da hast du erst mal Recht,Doug..Sicher muß oder darf der Hersteller selbst seine Waren mit einem CE Zeichen versehen. Die Problematik beginnt aber wenn der Zoll bei Verdacht die Rechtmäßige Verwendung oder Vergabe des CE Zeichen auf einer Ware in Frage stellt bzw. anzweifelt. Da DU die Einfuhr der Ware anstrebst bist auch DU in der Beweisführungspflicht ob die Ware EU Konform ist, da DU sie ja in den Euroraum verbringen willst. Wohl dem der dann vom Hersteller dann ein CoC Schreiben oder ähnliches bekommt was dann akzeptiert wird. Eine Übersetzung ins Deutsche bei einer Bedienungsanleitung ist schnell geschehen. Manchmal akzeptiert man eine einfache Übersetzung ,manchmal muß diese von einem vereidigten Übersetzer vorgelegt werden. Auch hier gibt es unterschiedliche Vorderungen. Leider wird auch Missbrauch mit dem CE Zeichen betrieben und so langsam wacht der Zoll halt auf.
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