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#1 |
![]() Silber-Mitglied Name: Armin
Registriert seit: 17.06.2012
Beiträge: 1.043
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Als Absicherung: Niemals!
Das ist meine persönliche Entscheidung gegen einen Einsatz als Absicherung. Es fehlen für mich - eine Mindestlichtaustrittfläche, die nur durch Bauhöhe erreicht wird - die Lichtbündelung, damit auch eine Warnwirkung auf Distanz erreicht wird. |
Möge das Licht mit dir sein und dich vor Schaden bewahren.
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#2 | |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 5.407
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![]() Zitat:
Die Leuchte wird von den meisten Kunden sicher auch nicht als Absicherungsleuchte genutzt, sondern für Bereiche in denen gelbe Kennleuchten obligatorisch sind, ohne dass ein Augenmerk auf höchstmögliche Warnwirkung gelegt wird: Z.B. Kehrmaschinen. Daher sollte man differenzieren zwischen "Absicherung" und regulärer Nutzung. Da diese Leuchte im Händlerverkauf i.d.R. unter 40,- € kostete ist das Preisleistungsverhältnis für eine LED Kennleuchte recht gut gewesen, nur der Bosch Preis war fernab jeder Verhältnismässigkeit. Immerhin hat Bosch diese schnell wieder aus dem Programm entfernt, bzw. nun endgültig alle Rundumleuchtenserien aus der Produktion genommen. | |
???
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#4 |
![]() Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 4.656
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Naja, deren Programm war ja eigentlich eh nicht der Rede wert.
Brauchbar waren die RKLE 110 und 150. Bei den 200ern schmelzen die Spiegel und zumindest gefühlt ist der Rest auch nur zugekauft. Auch „Highlights“, wie die Bosch-Wurst. :-) |
„Die meisten Zitate im Internet sind falsch.“ (Aristoteles)
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