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Alt 06.03.2009, 22:46   #1
FedSigAerodynic

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Ich habe ja die Genehmigungsurkunde vom Kraftfahrtbundesamt dabei gehabt.
Bzw. Auf dem Beifahrersitz.

Aber der Prüfer ist wohl davon ausgegangen das diese Blitzer als "Warnblinkanlage" anzusehen sind.
Somit wäre ja die Taktung und eine Kontrollleuchte vorgeschrieben.

Es ist aber ein eigenes System welches man nicht als Warnblinker ansehen darf!

Sie sind aber als "Ergänzung" zur Warnblinkanlage zugelassen.

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Alt 06.03.2009, 22:49   #2
aeskulap

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hmm, steht ja dann auf den KBA-Papieren auch so drin.. nochmal hin und zeigen ürde ich sagen..




Rechtschreibung ist was für Leute die zu viel Zeit haben...
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Alt 06.03.2009, 22:52   #3
Marc01

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Jop und sonst sollen die mal selber bei Hänsch anrufen..Scheiß TÜV





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Alt 06.03.2009, 22:54   #4
FedSigAerodynic

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Ja aber morgen werden die keinen bei Hänsch bekommen.

Die Unterstützung wurde mir von einem Hänschmitarbeiter aber gegeben!
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Alt 06.03.2009, 23:31   #5
larsnorge

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oder einfach abbauen und dann zum tüv dann spart man sich das alles...
so mache ich das z.B
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Alt 07.03.2009, 01:29   #6
Blaulicht05

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Es kann aber nicht sein, dass ein Fahrzeug nicht durch den TÜV kommt, weil es erlaubte EFFEKTA-Leuchten verbaut hat und sogar die KBA-Papiere mit dabei liegen... Wenn der TÜV die Anlage nicht so genehmigt, wie Hänsch es beschreibt, würde ich mich mal über den TÜV-Mitarbeiter beschweren. Oder wie schon gesagt, die Dinger raus, und nach dem TÜV wieder rein...
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Alt 07.03.2009, 02:10   #7
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Ja klar kann man die Dinger raus und wieder rein machen.
Aber wieso wenn ich die haben darf ?

Ich kann doch nicht immer wenn ich zum TÜV muss mein Auto auseinander nehmen und hinterher wieder zusammen bauen.

Außerdem kämen dann ja nochmal die Kosten für ne Nachuntersuchung dazu.
Und das sehe ich nicht ein! Ich habe alles vorschriftsmäßig eingeaut und angeschlossen.

Deshalb fahre ich heute nochmal dahin und versuche das so zu klären.
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