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Alt 18.12.2009, 20:05   #1
86/82-1

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Zitat von UKR Beitrag anzeigen
e1 ist aber EMV und das reicht für eine Eintragung nicht aus. Ferner kann ich mir nicht vorstellen, daß die Lauflichtfunktion im Rahmen der ABG zulässig ist. Ich schätze mal eher, es läuft wie bei den bisher zugelassenen Signalmastern:

Die einzelnen Leuchtkörper besitzen eine lichttechnische Zulassung und dürfen daher als "Blinkleuchte" bzw. "zusätzliche Warnleuchte" verbaut werden. Der Blinkbetrieb ist dann generell als Warnung zulässig - die Lauflichtfunktion hingegen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Das Privatleute verkehrsführendes Licht zeigen dürfen, halte ich für fragwürdig. Insbesondere dahingehend, daß man bisher nicht einmal den BOS zugetraut hat, verantwortungsvoll mit diesen Einrichtungen umzugehen.
Der Tüv kann fast alles eintregen und EMV ist schonmal erforderlich damit klar ist dass das gerät das Fahrzeug nicht stört.
Was mit dem rest ist weiß ich nicht...
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Alt 18.12.2009, 20:08   #2
UKR

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Zitat:
Zitat von 86/82-1 Beitrag anzeigen
Der Tüv kann fast alles eintregen und EMV ist
Sicher, als Einzelabnahme. Dürfte aber in lichttechnischen Belangen etwas schwierig sein.

Preislich lag das Ding wohl bei 1400 oder so
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Alt 18.12.2009, 22:44   #3
Blaulicht05

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Also das System selbst ist sehr gut! Allerdings nicht ganz günstig und auch nicht nach §35 für Privatfahrzeuge zugelassen. Das System ist eher für Feuerwehrfahrzeuge, etc. gedacht.
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Alt 18.12.2009, 23:21   #4
86/82-1

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Zitat:
Zitat von Blaulicht05 Beitrag anzeigen
Also das System selbst ist sehr gut! Allerdings nicht ganz günstig und auch nicht nach §35 für Privatfahrzeuge zugelassen. Das System ist eher für Feuerwehrfahrzeuge, etc. gedacht.
Die Frage ist dann aber wieso Hänsch es unter der Effekta Reihe verkauft die ja für privat PKW zugelassen ist.
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Alt 18.12.2009, 23:35   #5
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Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.
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Alt 18.12.2009, 23:46   #6
Oldi69

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viel zu teuer! Bei Privat-PKWs lieber nen komplettes set von FS oder Code3 nehmen, der TÜV trägt alles ein sofern man bei der richtigen Werkstatt)
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Alt 19.12.2009, 15:12   #7
Blaulicht05

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Zitat:
Zitat von UKR Beitrag anzeigen
Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.

Ganz genau.
Die anderen Heckwarnanlagen von Hänsch sind auch EFFEKTA !
Wie UKR geschrieben hat, sind die EFFEKTA nicht nur für Privatfahrzeuge.
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Alt 19.12.2009, 15:20   #8
UKR

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Der Markt wäre ohnehin viel zu klein.
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