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Alt 18.12.2009, 23:35   #1
UKR

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Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.
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Alt 18.12.2009, 23:46   #2
Oldi69

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viel zu teuer! Bei Privat-PKWs lieber nen komplettes set von FS oder Code3 nehmen, der TÜV trägt alles ein sofern man bei der richtigen Werkstatt)
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Alt 19.12.2009, 15:12   #3
Blaulicht05

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Zitat:
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Dazu muß man wissen, daß die Effekta Produkte nicht ausschließlich für Privatanwender entwickelt werden, sondern insbesondere für Einsatzfahrzeuge. Die haben nämlich das Problem, daß es lt. StVZO keine gerichteten Leuchten (gelb) nach hinten gibt. Um denoch die rückwärtige Absicherung zu erhöhen, muß also ein zugelassenes Produkt her. Daher der Umweg über den §53a StVZO, als zusätzliche Warnleuchte.

Ganz genau.
Die anderen Heckwarnanlagen von Hänsch sind auch EFFEKTA !
Wie UKR geschrieben hat, sind die EFFEKTA nicht nur für Privatfahrzeuge.
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Alt 19.12.2009, 15:20   #4
UKR

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Der Markt wäre ohnehin viel zu klein.
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Alt 19.12.2009, 15:21   #5
Blaulicht05

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Ja, wir können froh sein, dass die Sputnik nano in gelb eine Zulassung nach §53 haben.
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Alt 19.12.2009, 15:22   #6
UKR

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...und so einen günstigen Preis
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Alt 19.12.2009, 15:23   #7
Blaulicht05

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Also ICH kann mich nicht beschweren.
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Alt 19.12.2009, 15:24   #8
UKR

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Ich auch nicht, ich benutze Whelen. Jetzt aber genug mit OT.
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