10.10.2010, 15:28 | #1 |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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RTK6 Zulassung ohne ZSE
Hallo,
die Frage ob man eine RTK6 ohne BE und somit ohne ZSE betreiben kann wird ja oft gestellt. Rein von der Theorie ist es ja möglich: - Drehspiegel an + und - (mit Schalter natürlich) und paar Presslufthörner oder ähnliches mit ner UND-Schaltung dazuschließen und fertig. Zulassung hätte das ganze ja auch da die Zulassung für die Leuchtmittel gilt. Sehe ich das bis hier hin richtig??? --- So, wenn das so richtig ist zum nächsten: Mit den XR-Modulen funktioniert das ganze ja nicht, da diese über die ZSE Syncronisiert werden müssen. ABER: Wie ist das bei den LED-Modulen? Müssen die auch Syncronisiert werden? Wenn nicht könnte man ja ne RTK6 mit LED-Modulen quasi als OWS6-LED (in blau) betreiben ohne das es TÜV-Probleme gibt. Oder? |
10.10.2010, 15:31 | #2 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
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Wichtig ist die Kennleuchtenverriegelung bei KL-Ausfall!
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10.10.2010, 15:34 | #3 |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Oh, schwierig...
Aber wenn man das hat, dann gibts keine Zulassungsprobleme, oder? Also mit den LED Modulen meine ich. Haben einfache Undercover-Systeme denn auch so eine Kennleuchtenverriegelung? Wie könnte man das Realisieren? |
10.10.2010, 15:36 | #4 |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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Dafür gibts Relais! Und jedes in Deutschland zugelassene System muss eine Klangfolgensperre haben!
Wie kann man das realisieren? Keine Ahnung!!! Weiß ja nicht was du vorhast?! Hänsch hat Teileweise die KFV schon eingebaut. (In KL) |
"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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10.10.2010, 15:37 | #5 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
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Alle Anlagen haben die Klangfolgeverriegelung, sie ist zwingend erforderlich!
Für Blitz- und Drehspiegelleuchten gibt es ja schon lange separate Funktionsüberwachungsrelais. Für LED-Leuchten sollte es so etwas sicher auch geben. |
10.10.2010, 15:41 | #6 |
Silber-Mitglied Name: Stephan
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Die RTK hat ihre Zulassung auf den Hauben aufgedruckt.
Also Richtigen LEuchtmittel mit richtiger Haube und du hast die Zulassung. Die ZSE brauchst du nicht, da sie nur das digitale Gehirn ist und die Verbraucher steuert. Über eine KBA Nummer verfügt die ZSE auch nicht, nur wie commander bereits sagte solltest du die Klangfolgeveriegelung beachten. Wenn die eingebaut ist sehe ich persönlcih keine Probleme. |
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10.10.2010, 16:32 | #7 |
Bronze-Mitglied Name: Stefan
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Beste Grüße,
Stefan! |
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10.10.2010, 16:36 | #8 | |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Zitat:
Also müssen die LED-Module nicht Syncronisiert werden? ---------- Tut mir leid, falsch abgeschrieben aber ich wusste schon was gemeint war. | |
10.10.2010, 16:41 | #9 |
Silber-Mitglied Name: Stephan
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Wie ein Klangfolgeveriegelungsmodul im inneren exakt aufgebaut ist weiß ich nicht. Es kann sein das es den Stromverbrauch misst und nur bei Stromverbrauch das Horn einschaltet.
Bei der Lösung über Relais gibst du den Verbauchern ja nur Spannung ohne zu wissen ob diese wirklich in Funktion sind. |
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10.10.2010, 16:46 | #10 | |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Zitat:
Aber kann mir jetzt mal jemand sagen ob die LED-Module wirklich definitiv nicht Syncronisiert werden müssen und keinen Taktgeber o.ä. benötigen? | |
10.10.2010, 17:06 | #11 |
Gold-Mitglied Name: Wilhelm
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[VERMUTUNG]
Nachdem die originalen Leuchtmuster ein gleichzeitiges Aufleuchten beider Seiten zeigt, wird vermutlich keine Synchronisation nötig sein. Diese dient überwiegend dem einhalten der vorgeschriebenen Intensität. [/VERMUTUNG] |
Never change a running system - never run a changed system!
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10.10.2010, 18:19 | #13 |
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*lol*
Ein mal falsch geschrieben, schon etabliert. |
10.10.2010, 18:38 | #14 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
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Das ist ohne Probleme möglich bei der Drehspiegelanlage. Die Verriegelung ist möglich über das altbekannte Klangfolgesteuergerät, das haben wir bei uns auch verbaut.
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10.10.2010, 19:39 | #15 | |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Zitat:
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10.10.2010, 19:44 | #16 |
Gold-Mitglied Registriert seit: 04.05.2004
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Nein, genau so wenig, wie mit Xenon-Modulen.
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10.10.2010, 19:56 | #17 |
Gold-Mitglied Name: Matthias
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"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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10.10.2010, 20:47 | #18 |
Silber-Mitglied Name: Christoph
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Warum denkt ihr dabei eigentlich immer gleich an irgendwelche komischen dinge?
Mich interessiert halt vieles. Da hier im Forum nun mal viele Leute mit viel mehr Erfahrung sind und mit mehr wissen frage ich halt hier nach. Keine Angst, ich werde mir nicht gleich morgen ne verbastelte RTK6 aufs Moped schrauben und durch die Gegend fahren! In meinen Jugendlichen leichtsinn denke ich halt oft "was wäre wenn". Was die LED-Module der RTK6 angeht: Wir würden unseren ELW (RTK6) gern auf LED umrüsten. Hauptsächlich frage ich aber eigentlich weil ich mir keine originale RTK6-LED leisten kann aber in der Sammlung das Blitzmuster schon Original sein soll. |
10.10.2010, 21:15 | #19 |
Gold-Mitglied Name: Marcel
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Musst du die LED Spezies mal fragen, ob die auch ohne ZSE laufen....Ohne zusatzrelais geht aber nix, weil die Anlage dann keine Sosi freigibt, die LED ziehen zu wenig Saft.
Die idee ist gar nicht so abwegig. Ich kenne ein paar Fahrzeuge die vorne und hinten RTK 6 haben, die KL XR von hinten, sind die Kabel verlängert und vorne in die ZSE als 3+4 eingesteckt, hinten ist also nix drin. Bzw bei einer Anlage ist hinten noch ein LSP H |
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