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Alt 13.11.2010, 02:35   #1
Blaulicht

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Name: Marcel
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Zitat:
Zitat von GinTonic Beitrag anzeigen
Wenn ich mich recht erinnere:
Das ist eine neue Verordnung oder Unfallverhütungsvorschrift und soll Fahrer von Fahrzeugen mit Sondersignalanlgen vor unnötiger Lärmbelastung bei Einsatzfahrten schützen.

Aber ich glaube da ist Diethelm unser Spezialist für, irgendwo gab es doch mal ein Post wo er das vorgestellt hat.
Aber nur wenn es der Arbeitsplatz ist.Beispielsweise bei der Polizei. Für eine FF ist die Regelung nicht zutreffend
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Alt 13.11.2010, 02:59   #2
patrick1180

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Name: Patrick
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Zitat:
Zitat von Blaulicht Beitrag anzeigen
Aber nur wenn es der Arbeitsplatz ist.Beispielsweise bei der Polizei. Für eine FF ist die Regelung nicht zutreffend
Kann ja aber bei einem RTW gut und gerne mal so sein.
Typisch Deutschland, alles ist geregelt und für alles andere haben wir Ausnahmeregelungen




Und wenn es einmal eilig ist, haben wir Blauhorn und Martinslicht
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Alt 13.11.2010, 03:42   #3
GinTonic

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Name: Matthias
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Zitat:
Zitat von Blaulicht Beitrag anzeigen
Aber nur wenn es der Arbeitsplatz ist.Beispielsweise bei der Polizei. Für eine FF ist die Regelung nicht zutreffend
Diet hat in seinem Post aber auch geschrieben, das diese Regelung für Ehrenamtliche Personen ebenso gilt.




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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