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Alt 13.11.2010, 00:47   #1
GinTonic

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Name: Matthias
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Zitat:
Zitat von SebastianFwS Beitrag anzeigen
Warum dürfen die nicht mehr auf´s Dach?
Wenn ich mich recht erinnere:
Das ist eine neue Verordnung oder Unfallverhütungsvorschrift und soll Fahrer von Fahrzeugen mit Sondersignalanlgen vor unnötiger Lärmbelastung bei Einsatzfahrten schützen.

Aber ich glaube da ist Diethelm unser Spezialist für, irgendwo gab es doch mal ein Post wo er das vorgestellt hat.




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 13.11.2010, 00:49   #2
SebastianFwS

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Gilt das nur für Neuzulassungen oder generell?

Die RTK4 darf man ja auch noch auf alte FZ schrauben.

Oder muss man jetzt alle FZ umrüsten?




Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht der Versager (Oscar Wilde)
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Alt 13.11.2010, 00:55   #3
max a.

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Name: Maximilian
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Zitat:
Zitat von SebastianFwS Beitrag anzeigen
Gilt das nur für Neuzulassungen oder generell?

Die RTK4 darf man ja auch noch auf alte FZ schrauben.

Oder muss man jetzt alle FZ umrüsten?
Wenn dem so währe, würde Hela die RTL 7 nicht mit integriertem LSP anbieten... (oder Hänsch den DBS 2/3000 LED)
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Alt 13.11.2010, 00:56   #4
GinTonic

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Da bin ich überfragt. Aber wie gesagt, ich hatte da was im Hinterkopf von unserem Diethelm. Mal eben schnell die Suche bemüht:

Ein wie immer ordentlich ausformulierter Post
Der aus diesem Thread stammt.

Vllt. steht in dem Link vom Diet ja das drin, was du wissen möchtest.

(Hier spare ich mir den Vermerk auf die Suchfunktion einfach mal, da man sich bei dem Schlüsselwort "Lärm" totgesucht hätte. Muss man schon wissen, dass es vom Diet war.)

Wow... was es nicht alles für Straftaten gibt.

§ 16 LärmVibrationsArbSchV Artikel 6
Zitat:
6.
entgegen § 7 Abs. 5 Satz 1 ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition nicht durchführt




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"

Geändert von GinTonic (13.11.2010 um 01:00 Uhr).
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Alt 13.11.2010, 02:35   #5
Blaulicht

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Zitat:
Zitat von GinTonic Beitrag anzeigen
Wenn ich mich recht erinnere:
Das ist eine neue Verordnung oder Unfallverhütungsvorschrift und soll Fahrer von Fahrzeugen mit Sondersignalanlgen vor unnötiger Lärmbelastung bei Einsatzfahrten schützen.

Aber ich glaube da ist Diethelm unser Spezialist für, irgendwo gab es doch mal ein Post wo er das vorgestellt hat.
Aber nur wenn es der Arbeitsplatz ist.Beispielsweise bei der Polizei. Für eine FF ist die Regelung nicht zutreffend
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Alt 13.11.2010, 02:59   #6
patrick1180

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Zitat:
Zitat von Blaulicht Beitrag anzeigen
Aber nur wenn es der Arbeitsplatz ist.Beispielsweise bei der Polizei. Für eine FF ist die Regelung nicht zutreffend
Kann ja aber bei einem RTW gut und gerne mal so sein.
Typisch Deutschland, alles ist geregelt und für alles andere haben wir Ausnahmeregelungen




Und wenn es einmal eilig ist, haben wir Blauhorn und Martinslicht
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Alt 13.11.2010, 03:42   #7
GinTonic

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Name: Matthias
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Zitat:
Zitat von Blaulicht Beitrag anzeigen
Aber nur wenn es der Arbeitsplatz ist.Beispielsweise bei der Polizei. Für eine FF ist die Regelung nicht zutreffend
Diet hat in seinem Post aber auch geschrieben, das diese Regelung für Ehrenamtliche Personen ebenso gilt.




"Wenn ein Zustand von Widerstand und Aufruhr, nicht durch bestehende Regeln beseitigt wird, dann müssen neue und manchmal drastische Regeln durchgesetzt werden, um die Ordnung wieder herzustellen!"
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Alt 14.11.2010, 05:31   #8
Diethelm

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Zitat:
Zitat von GinTonic Beitrag anzeigen
Wenn ich mich recht erinnere:
Das ist eine neue Verordnung oder Unfallverhütungsvorschrift und soll Fahrer von Fahrzeugen mit Sondersignalanlgen vor unnötiger Lärmbelastung bei Einsatzfahrten schützen.

Aber ich glaube da ist Diethelm unser Spezialist für, irgendwo gab es doch mal ein Post wo er das vorgestellt hat.
Um diese Beitragsfolge nicht mit Diskussionen über das Arbeitsschutzrecht zu stören und um nicht jedes Mal die geltenden Lärmschutzvorschriften erneut zitieren zu müssen, habe ich dafür ein neues zukunftsorientiertes Thema "Lärmschutz und Sondersignalanlagen" erstellt.




"Was einer nicht öffentlich tun darf, soll er auch nicht heimlich tun." (Friedrich der Schöne von Österreich, 1286 bis 1330)
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