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Alt 01.06.2015, 14:00   #11
mär

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Zitat:
Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
Nutzt du ein Fahrzeug, was laut Gesetzt zum Führen von Kennleuchten für gelbes Blinklicht berechtigt ist, müssen diese Kennleuchten nicht extra eingetragen werden sofern diese ein Prüfzeichen besitzen.
Du spielst da aber auch auf eine Lücke an. Theoretisch sollte es nämlich so sein dass dir niemand einen Freibrief ausstellt sondern jede zusätzliche Beleuchtungseinrichtung einzeln eingetragen werden sollte.
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