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#11 | |
![]() Bronze-Mitglied Name: Florian
Registriert seit: 13.11.2012
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Wenn ich Christophs Beitrag zwischendrin richtig deute, meint er, dass gelbe Blitzer zulässig sind, sofern sie die Zulassung nach ECE 65 haben und nicht in ihrer festgelegten Albstrahlrichtung durch ein Pfeilsymbol begrenzt sind, richtig?
Gehe ich mal von der StVZO aus, dann erlaubt § 52 das Führen von "Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht". Das schließt gerichtete Leuchten aber grundsätzlich mal nicht mit ein. Wäre das anders und würde die ECE 65 das schon alles regeln, dann wäre doch für blaue Frontblitzer nicht die entsprechende Ergänzung notwendig gewesen oder? Zitat:
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