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#1 |
![]() Bronze-Mitglied Name: Jan
Registriert seit: 30.08.2009
Ort: Gifhorn
Beiträge: 999
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Ich klinke mich da jetzt mal ein, auch wenn ich normalerweise eher lesendes Mitglied bin. ;-)
Und wo wird das dann eingetragen? In die Fahrzeugpapiere? Oder bekommst du nur einen Wisch, den du bei dir führen musst? Und wenn es in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird -> In beide Teile? Sprich Schein UND Brief? Wie genau lautet die Eintragung? Wird das FZG als Sonder-KFZ Pannenhilfe eingetragen? Dann musst du diverseste Teile mit dir führen, ich kenn das... :-) Das wäre für mich interessant, dann würde ich das umtragen lassen ... |
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#2 |
![]() Silber-Mitglied Name: Hendrik
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Zwischen Hänsch und TD
Beiträge: 1.229
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nur weil der tüv es einträgt, heisst das noch lange nicht, dass man es auch nutzen darf. ein blick in §35 oder §38 der stvo wird dich schlauer machen!
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