Zurück   www.sondersignalanlagen.com > Dachbalken > Hella RTK + OWS
Kennwort vergessen?

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 25.12.2009, 18:39   #1
jan-2601

Bronze-Mitglied
 
Benutzerbild von jan-2601
 
Name: Jan
Registriert seit: 30.08.2009
Ort: Gifhorn
Beiträge: 999
Standard

Ich klinke mich da jetzt mal ein, auch wenn ich normalerweise eher lesendes Mitglied bin. ;-)

Und wo wird das dann eingetragen? In die Fahrzeugpapiere? Oder bekommst du nur einen Wisch, den du bei dir führen musst?

Und wenn es in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird -> In beide Teile? Sprich Schein UND Brief?

Wie genau lautet die Eintragung? Wird das FZG als Sonder-KFZ Pannenhilfe eingetragen? Dann musst du diverseste Teile mit dir führen, ich kenn das... :-)

Das wäre für mich interessant, dann würde ich das umtragen lassen ...
jan-2601 ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2009, 20:34   #2
der_hendrik

Silber-Mitglied
 
Benutzerbild von der_hendrik
 
Name: Hendrik
Registriert seit: 09.09.2007
Ort: Zwischen Hänsch und TD
Beiträge: 1.229
Standard

nur weil der tüv es einträgt, heisst das noch lange nicht, dass man es auch nutzen darf. ein blick in §35 oder §38 der stvo wird dich schlauer machen!




der_hendrik ist offline   Privat Nachricht senden Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:45 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.