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Alt 31.05.2015, 12:42   #11
Flo

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Name: Florian
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Geht dein Gedanke in die Richtung, dass du statt BST zusätzliche LED Blinker zur Warnung nutzen möchtest?

Die §53a Zulassung der BST führt dazu, dass du bei der Montage ziemlich frei bist. Das bedeutet auch, dass du beispielsweise keine Kontrollleuchte verbauen musst und sie unabhängig von deiner Warnblinkanlage betreiben darfst. Blinker sind dagegen in erster Linie mal Fahrtrichtungsanzeiger. Der Einbau eines Fahrtrichtungsanzeigers, der diese Funktion nicht erfüllt, ist nach meinem Kenntnisstand unzulässig. Was dran ist, muss auch funktionieren. Das bedeutet, zusätzliche Blinker müsstest du ganz regulär an die Fahrtrichtungsanzeiger und die Warnblinkanlage anbinden.

Praktisch bedeutet das, dass du außer einer weiteren Lichtquelle eigentlich keine zusätzliche Warnwirkung hast, weil die Blinkfrequenz keine andere ist und Fahrtrichtungsanzeiger in der Regel auch nicht so hell sind wie Warnleuchten.
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